VDV unterstützt Fahrverbot für laute Güterzüge

Die Bundesregierung fördert die Umrüstung bestehender Güterwagen mit leisen Bremssystemen bis zum Jahr 2020 mit insgesamt 152 Millionen Euro. „Dies ist allerdings nur die Hälfte der Einmalkosten des gesamten Umrüstungsprozesses. Hinzu kommen noch die deutlich höheren umstellungsbedingten Betriebsmehrkosten von insgesamt 700 bis 800 Millionen Euro bis 2020“, so Dr. Henke. „Trotz dieser immensen Belastung des Sektors wird allen Beteiligten durch das Verbot für laute Güterwagen klar, dass alle auf dem deutschen Eisenbahnnetz verkehrenden Güterwagen auch tatsächlich am Stichtag leise sein müssen“, so Dr. Henke weiter.
Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Ausnahmen vom Verbot sind aus Sicht des VDV jedoch nicht zielführend. „Eine Ausnahmeregelung durch Geschwindigkeitsreduktion von Güterzügen, die nicht umgerüstet wurden, hätte deutliche Fahrzeitverlängerungen und Kapazitätsverluste im Schienengüterverkehr zur Folge“, so Dr. Henke. Der Verband schlägt daher vor, die als Ausnahme vorgesehene betriebliche Einschränkung lauter Züge durch einen finanziellen Mechanismus zu ersetzen. „Für den Betrieb lauter Güterzüge sollten die Trassenpreise ab Dezember 2020 zumindest verdoppelt werden. Mit einer deutlichen Spreizung der Trassenpreise können das Fahrverbot für laute Güterwagen effizient unterstützt und Auswirkungen auf den übrigen Eisenbahnverkehr gänzlich vermieden werden“, so Dr. Henke abschließend.
Quelle + Bildquelle: VDV



