Verbände stellen Alternativen zu den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen vor

 Seit 1927 existieren die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp). Sie wurden bisher als Allgemeine Geschäftsbedingungen von den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft und vom Verband des Speditionsgewerbes gemeinsam empfohlen. Nachdem die Verhandlungen zwischen den Verbänden über eine Anpassung des Vertragswerks an die aktuelle Gesetzeslage ergebnislos ausgingen, werden jetzt Alternativen zu den ADSp vorgestellt.

Am Freitag legten der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), der Handelsverband Deutschland (HDE) und der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) gemeinsam ihr neues Regelwerk „Deutsche Transport- und Lagerbedingungen“ (DTLB) in Berlin vor.

Die neuen DTLB entsprechen aus Sicht der verladenden Wirtschaft den heutigen, branchenübergreifenden Realitäten in der Unternehmenslogistik. Kontinuierliche und strukturelle Veränderungen in den Transport- und Logistikketten aufgrund internationaler und zunehmend digitalisierter Supply-Chain-Ketten hätten die Neufassung eines modernen Regelwerkes branchenübergreifend notwendig gemacht. Darüber hinaus stellen die DTLB laut den Verbänden ein enges Zusammenwirken und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Auftraggeber und dem Transport- und Logistikdienstleister sicher.

Die vier Verbände betonten, dass nicht zuletzt mit der Auflage der DTLB die ADSp nicht mehr empfohlen und angewendet werden können. Die ADSp stehen für ein gemeinsam mit dem Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV) beschlossenes Bedingungswerk, welches nunmehr nach Ansicht der Verlader keine Wirksamkeit mehr entfaltet.

„Elegante Lösung“ des BGL

Der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) stellt dagegen seine Vereinbarung der Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-, Speditions- und Logistikunternehmer (VBGL) als „elegante Lösung“ vor: Die VBGL (aktueller Stand 2015) sollen die Geschäftsfelder der Transportlogistikunternehmer des gewerblichen Straßengüterverkehrs einschließlich der traditionellen Speditionsgeschäfte wie auch der speditionsunüblichen Logistikleistungen abdecken und gleichzeitig durch auskömmliche Haftungshöchstgrenzen den legitimen Interessen der Auftraggeberseite in angemessener Weise Rechnung tragen.

Mit der Berücksichtigung der aktuellen, durch das Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts bewirkten Rechtslage sind die VBGL laut BGL die derzeit modernsten AGB für einen Transport-, Speditions- und Logistikunternehmer. Die Verwendung von Zusatzklauseln sollen bei der Verwendung der VBGL nicht erforderlich sein.

Quelle + Bildquelle: BDI, BGA, HDE, BWVL, BGL

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