Verwaltung behindert Politik der Förderung des Kombinierten Verkehrs

Drei Gerichte, ein Urteil: Rückzahlungsforderungen der WSD-West ungerechtfertigt

 

Im Rechtsstreit um Rückzahlungsforderungen der Wasser- und Schifffahrtsdirektion West (Münster) des Bundes liegen die richtigen Argumente erkennbar auf Seiten der im Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen organisierten Binnenhäfen. In allen drei bis heute verhandelten Verfahren entschieden die Gerichte zu Gunsten der Häfen und wiesen die Rückzahlungsforderungen als unbegründet zurück

 

Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion West (WSD) in Münster betreibt gegen eine Vielzahl von öffentlichen Binnenhäfen Rückforderungsverfahren von Zuwendungen des Bundes, die im Rahmen der Fördermaßnahmen für den Kombinierten Verkehr gewährt wurden. Die WSD West begründet die Rückzahlungsforderungen mit Verstößen gegen die Auflagen der Zuwendungsbescheide. Die Vorwürfe des schweren Vergabefehlers, der fehlenden Anzeige gegenüber der Verwaltung sowie der Zinsberechnung wurden bis heute von drei unterschiedlichen Gerichten in unterschiedlichen Verfahren als unberechtigt verworfen. In diesen Verfahren haben sich nun öffentliche Häfen gegen die von der WSD West vertretene Rechtsauffassung durchgesetzt.

 

Es ist jetzt die Aufgabe der Politik, den zukünftigen Auftrag an die Verwaltung zu definieren, damit keine Einzelinteressen die Politik des Kombinierten Verkehrs behindern.

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