VGH untersagt Nachtflüge am Frankfurter Flughafen

Nachtflug-Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes ist ein schwerer Rückschlag für die Luftfrachtindustrie:

Auf dem Frankfurter Flughafen gibt es im Winterflugplan 2011/12 in den Nachtstunden vorerst keinen Flugbetrieb. Der 11. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel hat am 11. Oktober alle Nachtflüge von und nach Frankfurt in der Zeit von 23 Uhr bis 5 Uhr morgens vorläufig untersagt. Der Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung des Airports erlaubte in dieser Zeit 17 Starts und Landungen auf dem internationalen Drehkreuz.

Den Frachtfluggesellschaften am Frankfurter Flughafen entsteht durch die Entscheidung des VGH ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden. Binnen weniger Tage muss der gesamte Winterflugplan geändert werden. Für einige Unternehmen ist dies mit schweren ökonomischen Folgen verbunden. Es besteht die Gefahr von Flugstreichungen.

Unabhängig von diesem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtes setzt die Initiative „Die Fracht braucht die Nacht“ weiter auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Erwartet wird eine Lösung, „die den wirtschaftlichen Notwendigkeiten der heimischen Industrie Rechnung trägt“, heißt es dazu in einem Schreiben.

Angesichts der großen volkswirtschaftlichen Bedeutung einer Anbindung des zentralen deutschen Flughafens an die weltweiten Warenströme herrscht diesbezüglich Optimismus. Das Bundesverwaltungsgericht wird voraussichtlich Anfang kommenden Jahres letztinstanzlich über das Nachtflugverbot in Frankfurt am Main entscheiden.

Quelle: Österreichische Verkehrszeitung
Portal: www.logistik-express.com

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