Vorabanmeldung für Im- und Exporte wurde verschoben – AES-Einführung nicht

Vorsicht bei elektronischer Zollabfertigung walten lassen

 Die von der EU-Kommission verschobene Einführung der elektronischen Vorabanmeldung für Im- und Exporte auf den 1. Januar 2011 ändert nichts an der obligatorische Einführung des Automated Export System (AES) zum 1. Juli 2009. Hierauf weist die Zollsoftwarespezialistin Kewill GmbH hin, weil die am 2. April erfolgte Verschiebung der summarischen Vorabanmeldung in der Praxis zu einer hochgradigen Verunsicherung aller Beteiligten geführt hat. 

Quelle: Kewill GmbH 

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