Wie lässt sich die Wandlungsfähigkeit produzierender Unternehmen messen?

Im globalen Umfeld müssen Unternehmen über ein hohes Maß an operativer, strategischer und struktureller Wandlungsfähigkeit verfügen. Die gezielte Planung und Steuerung der Wandlungsfähigkeit wird zu einem wettbewerblichen Erfolgsfaktor und muss durch das strategische Management gezielt entwickelt und gestaltet werden. Voraussetzung zum Vergleich der Wandlungsfähigkeit von verschiedenen Unternehmen ist ihre praxisorientierte Beschreibung und ihre Messung anhand von definierten Kennzahlen. An dieser Stelle greift die neue Richtlinie VDI 5201 Blatt 1 ein.

Die Richtlinie gibt allen Produktionsverantwortlichen in produzierenden Unternehmen eine Hilfestellung, die Wandlungsfähigkeit während sämtlicher Lebenszyklusphasen des Produktionssystems kontinuierlich zu überwachen, um rechtzeitig Fehlentwicklungen zu identifizieren und gezielt gegensteuern zu können. Die Richtlinie VDI 5201 Blatt 1 dient insbesondere der Harmonisierung von Begriffen und der Schaffung einer Sprachregelung, die für eine einheitliche Beschreibung der Wandlungsfähigkeit produzierender Unternehmen sowie zur Festlegung von konkreten Messgrößen erforderlich ist. Sie ermöglicht einen objektiven Leistungsvergleich der Wandlungsfähigkeit von verschiedenen Produktionssystemen oder Teilen davon im Sinne eines internen oder externen Benchmarking. Die Richtlinie ist in ihrem Grundsatz für alle Formen der industriellen Produktion und der sie unterstützenden Bereiche (z.B. Service, Marketing, Vertrieb, Forschung, Logistik) anwendbar. Sie wurde am Beispiel der Medizintechnik-Branche erarbeitet.

Herausgeber der Richtlinie VDI 5201 Blatt1 „Beschreibung und Messung der Wandlungsfähigkeit produzierender Unternehmen – Beispiel Medizintechnik“ ist die VDI-Gesellschaft Technologies of Life Sciences. Die Richtlinie ist ab sofort als Entwurf zum Preis von EUR 60,20 beim Beuth Verlag (Telefon +49 30 2601-2260) erhältlich. Einsprüche sind elektronisch über www.vdi.de/einspruchportal möglich. Die Einspruchsfrist endet am 30. April 2016. Weitere Informationen unter www.vdi.de/5201

Ihr Ansprechpartner im VDI:
Dr. Andreas Herrmann
VDI-Gesellschaft Technologies of Life Sciences
Telefon: +49 (0) 211 62 14-445
Telefax: +49 (0) 211 62 14-177
E-Mail: medizintechnik@vdi.de
Quelle: www.beuth.de

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