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Wirtschaftsbund begrüßt neue Corona-Hilfen

Erweiterter Umsatzersatz und Fixkostenzuschuss 2 ab heute beantragbar.

„Der heute präsentierte Umsatzersatz für Handel und Dienstleistungen sowie der Fixkostenzuschuss 2 bringen den Unternehmen quer durch alle Branchen Entlastungen. Nun geht es darum die Hilfen auch rasch und unbürokratisch auszubezahlen,“ so WB Generalsekretär Kurt Egger.

Für den Handel und Dienstleistungen wurden für die Zeit der Lockdown-Schließungen heute neue Wirtschaftshilfen zur Verfügung gestellt. Köpernahe Dienstleister erhalten analog zum Tourismus 80% des Umsatzes im Vergleich zum November 2019. Für Handelsunternehmen kommt es zu einer Staffelung des Umsatzersatzes zwischen 20-60%. Die Staffelung errechnet sich anhand der Verderblichkeit und Saisonalität der Ware, der Ertragsrelation, sowie potenziellen Aufholkäufen nach der Wiederöffnung.

Fixkostenzuschuss 2 bringt Entlastung quer durch alle Branchen.
Der Fixkostenzuschuss 2 ist breiter angelegt, die Berechnungszeit wird verlängert und die Auszahlung erfolgt in zwei Tranchen: Die Untergrenze der Zuschusshöhe liegt bei 500 Euro, die Obergrenze bei 800.000 Euro. Erfreulich ist, dass die EU-Kommission auch dem erweiterten Fixkostenzuschuss nach befristetem Beihilferahmen mit einem Volumen von bis zu 3 Mio. Euro zugestimmt hat.

„Mit der heute präsentierten Richtlinie konnten verbesserte Rahmenbedingungen für alle erreicht werden. Neben der schnellen Umsetzung braucht es jetzt eine Kombinationsmöglichkeit der beiden Fixkostenzuschüsse,“ so Egger und bekräftigt „Auch indirekt betroffene Zulieferfirmen brauchen eine angemessene Entschädigung. Wir dürfen in dieser Ausnahmesituation keinen Betrieb zurücklassen.“

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