Corona-Staatshilfen: Handel wird mit 20 bis 60 Prozent Umsatzersatz entschädigt – Verlustausgleich und lineare Entschädigung durchgesetzt

Handel begrüßt Varianten bei Fixkostenzuschuss 2 für individuellere Treffsicherheit – Hilfen ab heute Nachmittag beantragbar.

Die Bundesregierung hat heute neue Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus bekanntgegeben. Vizekanzler Kogler, Finanzminister Blümel und Vertreter der COFAG haben heute im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz Details zu den neuen Corona-Wirtschaftshilfen der Bundesregierung bekannt gegeben. Ab heute Nachmittag können etwa auch Händler, die vom harten Lockdown direkt betroffen sind, den Umsatzersatz und den Fixkostenzuschuss 2 bis 800.000 Euro beantragen.

Der heimische Handel nimmt den präsentierten Lockdown-Umsatzersatz zur Kenntnis: Während andere Branchen, die aufgrund des Lockdowns ihren Betrieb vorübergehend schließen mussten, mit 80 Prozent Umsatzersatz entschädigt werden – egal ob Gastronomie, Hotellerie, Friseure oder sogar Glücksspielkonzerne – wird der Handel mit einer Staffelung zwischen 20 und 60 Prozent entschädigt. Der Handelsverband hatte im Vorfeld ebenso einen Umsatzersatz von bis zu 80 Prozent gefordert, da manche Geschäftsmodelle im Handel härter unter dem Lockdown leiden, als die genannten Branchen.

Umsatzersatz: Einige besonders angeschlagene Branchen wie der Mode- und Schuhhandel wurden noch in höhere Stufe gerückt.
Für die Berechnung sollen drei Kriterien herangezogen werden: der Rohertrag, mögliche Aufholeffekte, sowie die Verderblichkeit der Ware. Der Modehandel (Bekleidung/Schuhe) soll ebenso wie z.B. Blumengeschäfte 60 Prozent erhalten, der Handel mit Baubedarf bis zu 40 Prozent, der Fahrzeughandel 20 Prozent.

Welche Handelsbranchen in welche Stufe fallen, ist nach der Pressekonferenz für die übrigen Handelsunternehmen noch unklar. Ein Liste soll laut BMF in Kürze zur Verfügung stehen. Der Handelsverband hofft, dass seine Forderung, möglichst viele Branchen in höhere Stufen zu bringen, geglückt ist. Dies ist beim Mode- und Schuhhandel der Fall, der ursprünglich mit bis zu 40 Prozent Umsatzersatz entschädigt werden sollte.

„Für den heimischen Handel ist der harte Lockdown in den beiden umsatzstärksten Monaten des Jahres existenzgefährdend, daher hoffen wir nun auf zeitnahe Überweisungen der Gelder aus dem Umsatzersatz, damit vor allem die doppelten Gehälter bedient werden können. Pro Lockdown-Woche verliert die Branche fast eine Milliarde Euro“, sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will in einer ersten Stellungnahme.

Handelsverband-Forderung nach linearer Entschädigung bei „Fixkostenzuschuss 2“ und Verlustausgleich wurde umgesetzt.
Auch der Fixkostenzuschuss 2 ist ab heute Nachmittag beantragbar, jedoch lediglich in einer Light-Version mit max. 800.000 Euro. Der vom Handelsverband geforderte Verlustausgleich kann alternierend dazu in Höhe von bis zu 3 Millionen Euro voraussichtlich ab Dezember beantragt werden. Dies ist deshalb so wichtig, da die Corona-Krisenkosten für viele Unternehmen damit besser abgefangen werden können als mit dem Fixkostenzuschuss.

„Der Handelsverband begrüßt diese Anpassungen und die verbesserten Hilfen für die heimische Wirtschaft und den Handel. Positiv ist insbesondere, dass unsere Forderung nach einer linearen Entschädigung ab 30 Prozent Umsatzentfall umgesetzt wurde. Das macht den Fixkostenzuschuss 2 zu einem passgenaueren Instrument“, erklärt Rainer Will. Die leidige, stufenweise Entschädigung des Fixkostenzuschuss 1 (mit 25%, 50% oder 75% Entschädigung) ist damit Geschichte.

Handelsverband-Forderung nach Entschädigung indirekt betroffener Betriebe wird aufgegriffen.
Ebenso wurde die Handelsverband-Forderung aufgegriffen, stark indirekt betroffene Betriebe mit einem ähnlichen Umsatzkompensationsmodell zusätzlich zu entschädigen. Hier hat der Handelsverband auf den besonders betroffenen Lebensmittelgroßhandel verwiesen, dem die Gastronomie als wichtigster Kunde weggebrochen ist. Details dazu lagen heute noch nicht vor.

Rückfragen & Kontakt:
Handelsverband
Mag. Gerald Kuehberger, MA
Pressesprecher
Tel.: +43 (1) 406 22 36 – 77
gerald.kuehberger@handelsverband.at
www.handelsverband.at

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