WKÖ-Lebensmittelhandel begrüßt nationale Umsetzung der UTP-Richtlinie, sieht überschießende Bestimmungen jedoch kritisch

Der heimische Lebensmittelhandel begrüßt, dass die Umsetzung der EU Richtline zu unfairen Handelspraktiken mit dem gestrigen Ministerratsbeschluss nun endlich auf den Weg gebracht wird und somit zeitnah Rechtssicherheit für alle Marktteilnehmer geschaffen wird. Laut EU-Vorgaben hätte die Richtlinie in Österreich bereits bis 1. Mai 2021 umgesetzt werden sollen.

„Gegenseitige Wertschätzung und faire Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten sind für den Lebensmittelhandel die Grundlage für eine nachhaltige Lebensmittelkette. Die Vorgaben der EU-Richtlinie werden vom Lebensmittelhandel schon heute gelebt. Wir begrüßen daher, dass mit dem Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz nun auch eine solide Rechtslage für alle Marktteilnehmer geschaffen wird“, unterstreicht Christian Prauchner, Obmann des Lebensmittelhandels in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Für Unverständnis im Handel sorgt hingegen die geplante Ausdehnung des Anwendungsbereiches des Gesetzes auf Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten mit bis zu 1 Mrd. Euro Umsatz. Laut EU-Vorgaben fallen nur Geschäfte mit Lieferanten bis zu 350 Mio Euro Umsatz in den Anwendungsbereich. „Frau Bundesministerin Köstinger spricht medial gerne von kleinen Bauern und Lieferanten, die durch die Richtlinie geschützt werden sollen. Bei Großkonzernen mit einem jährlichen Umsatz von bis zu 1 Mrd. Euro kann von schutzbedürftigen Lieferanten aber sicher nicht mehr die Rede sein. Diese sachlich nicht gerechtfertigte Übererfüllung von EU-Vorgaben sehen wir kritisch und verweisen auf das aktuelle Regierungsprogramm, das festlegt, dass derartiges Gold Plating zu vermeiden ist“, sagt Prauchner.

Die geplante Einrichtung einer Erstanlaufstelle sieht der Lebensmittelhandel grundsätzlich als nützliches Instrument, um mögliche Beschwerdefälle einer schnellen und objektiven Erstprüfung zuzuführen. Dazu sollte die Stelle aber unabhängig und unparteiisch sein. „Als WKÖ haben wir uns dafür ausgesprochen, dass die Erstanlaufstelle bei einer unabhängigen Organisation eingerichtet wird, die in keinem Naheverhältnis zu einzelnen Marktteilnehmern steht. Dass die Erstanlaufstelle nun beim Landwirtschaftsministerium angesiedelt sein soll, lässt ihre Unabhängigkeit – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der regelmäßigen medialen Pauschalattacken der Bundesministerin gegen den Lebensmittelhandel – zumindest fraglich erscheinen“, so Prauchner abschließend.(PWK690/NIS)

Rückfragen & Kontakt:
Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ)
DMC – Data & Media Center
Pressestelle
Wirtschaftskammer Österreich
T 0590 900 – 4462
E DMC_PR@wko.at

Translate »