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WKÖ-Leitung: Planungssicherheit für Markthändler schaffen

Der österreichische Markthandel verzeichnet aktuell 3.300 aktive Mitglieder. Im Jahr 2019 erwirtschaftete der Markthandel 199 Millionen Euro netto. Doch die Branche wurde durch die Pandemie massiv getroffen. „Es handelt sich vorwiegend um Kleinstunternehmen. Märkte sind oft die einzige Einnahmequelle für die Markthändler“, macht Harald Mahrer, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), auf die schwierige Situation der Unternehmer aufmerksam.

Rechtliche Klarstellung gefordert.
„Markthändler haben meist kein stationäres Geschäft und keine Online-Shops. Ohne Märkte sind sie daher besonders in ihrer Existenz gefährdet“, ergänzt WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf. Die WKÖ-Leitung fordert daher ein Bekenntnis dahingehend, dass Märkte, die auf einer Marktordnung beruhen, nicht als verbotene Veranstaltung (Gelegenheitsmarkt) qualifiziert werden.

Das Problem: Die Rechtslage bietet nicht ausreichend Planungssicherheit für die Händler. Die verschiedenen COVID-19-Verordnungen erlauben zwar Märkte im Freien, untersagen aber Gelegenheitsmärkte als verbotene Veranstaltungen. In den COVID-19-Verordnungen seit November 2020 wird der Begriff des Gelegenheitsmarktes allerdings nicht mehr definiert. Aktuell können Gemeinden das Abhalten von Märkten, die auf einer Marktordnung beruhen, also wieder zulassen, machen davon aber bisher kaum Gebrauch, weil sie ob dieser nicht ganz eindeutigen Regelungen verunsichert sind. „Wir stehen an der Seite der Markthändler und fordern Planungssicherheit für diese Betriebe“, so der WKÖ-Präsident. (PWK214)

Rückfragen & Kontakt:
Sonja Horner
Wirtschaftskammer Österreich
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E sonja.horner@wko.at

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