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WKÖ-Menz: Industrie begrüßt Anpassung der Arbeitszeit-Höchstgrenzen

Anpassung der Durchrechnungszeiträume an bestehende EU-Regelungen – Verankerung von persönlichen Verhinderungsgründen neu.

„Die Industrie hat ihr Ja zu flexiblen Arbeitszeiten immer betont. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir, dass eine Anpassung der Arbeitszeit-Höchstgrenzen entsprechend der Vereinbarung im Regierungsprogramm nun tatsächlich umgesetzt wird. Damit werden außerdem Durchrechnungszeiträume an bestehende EU-Regelungen angepasst – ein insgesamt positives Signal für die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes Österreich“, betonte heute, Freitag, Sigi Menz, Obmann der Bundessparte Industrie.

Menz verwies darauf, dass die letzte große Arbeitszeit-Novelle aus der Zeit vor der letzten Wirtschaftskrise stammt, sich aber seither die Rahmenbedingungen für die Industrieproduktion maßgeblich geändert haben. „Die rasant fortschreitende Digitalisierung schafft eine vollkommen neue Grundlage für die Produktion sowie Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen. Durch just-in-time und just-in-sequenz- Produktion reduziert sich auch die Lagerhaltung drastisch. Das am Tisch liegende Paket kann bei der Bewältigung dieser Herausforderungen einen wesentlichen Beitrag leisten“, so der Industrie-Obmann.

Für die Arbeitnehmer bedeuten die Eckpunkte im vorliegenden Initiativantrag keine Änderung der täglichen oder wöchentlichen Normalarbeitszeit und damit auch keinen Eingriff in bestehende Überstunden- oder Mehrarbeitszuschlagsregelungen. Im Gegensatz zu den bisherigen Regelungen werden für die Arbeitnehmer nunmehr ab der 10. Arbeitsstunde pro Tag bzw. der 50. Arbeitsstunde pro Woche Ablehnungsrechte bei persönlich wichtigen Gründen eingeräumt.

„Ich habe die Hoffnung, dass es mit diesen – aus meiner Sicht – vernünftigen Regelungen in der Praxis zu einem ausgewogenen Verhältnis der Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommt. Gleichzeitig gilt mein Appell an die Gewerkschaftsvertreter, dem vorliegenden Entwurf auch in der betrieblichen Praxis eine Chance zu geben und nicht noch vor Inkrafttreten des Pakets auf diversen funktionieren Sozialpartnerebenen politisches Kleingeld zu wechseln“, so Menz abschließend. (PWK437/us)

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