WKÖ-Spitze: Dringend benötigte Unterstützung für Betriebe wird ausgeweitet
Lösung für indirekt betroffene Branchen ist Frage der Fairness.
Für viele Betriebe ist der erneute Lockdown besonders schmerzlich. Ohne wirksame Maßnahmen, die die Auswirkungen des Lockdowns entsprechend abfedern, wäre ein nochmaliges Herunterfahren des gesamten Landes für viele Betriebe nicht verkraftbar.
WKÖ-Präsident Harald Mahrer und Generalsekretär Karlheinz Kopf begrüßen daher die heute vorgestellte Ausweitung der Unterstützung der öffentlichen Hand für Unternehmen: „Die Krise hat viele Unternehmen schwer getroffen, viele stoßen an ihre Grenzen. Umso wichtiger ist, dass jetzt die Hilfen für Unternehmen zielgerichtet ausgeweitet werden, damit das Netz an Überlebenshilfen noch engmaschiger wird.“
So bekommen nun Handelsunternehmen auch die Ausfallstage bis Jahresende ersetzt. Als Vergleichszeitraum dient dabei – wie von der WKÖ gefordert – der Umsatz des Dezember 2019. Auch körpernahe Dienstleister haben für diesen Zeitraum Anspruch auf Umsatzersatz im Ausmaß von 50 Prozent, wie bereits für Gastronomie und Beherbergung gültig.
Nun komme endlich auch der Umsatzersatz für indirekt betroffene Branchen, also etwa Zulieferer, die unter der Schließung ihrer Unternehmenskunden wie etwa der Gastronomie leiden. „Wir haben uns massiv für ein Unterstützungspaket für indirekt betroffene Branchen eingesetzt. Das ist ein wichtiges Signal der Fairness und Gleichbehandlung an die vielen tausenden Zulieferbetriebe, vom Bäcker über den Gemüsehändler, Veranstaltungstechniker bis zu diversen anderen Dienstleistern“, so Mahrer.
WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf ergänzt: “Wirtschaftshilfen müssen möglichst effektiv, unbürokratisch und fair sein. Deshalb ist es der richtige nächste Schritt, auch indirekt betroffene Betriebe für ihre Corona-bedingen Einbußen zu entschädigen, auch wenn die Gestaltung der Richtlinie und die Ermittlung der Einbußen komplexer werden wird, als bei den direkt Betroffenen.”
Außerhalb des Zeitraums mit Umsatzersatz können alle Unternehmen mit starken Umsatzrückgängen für die Zeit von Mitte September 2020 bis Juni 2021 Ersatz für ihre Fixkosten beantragen. Kopf weiter: Viele Betriebe stoßen nach Monaten der Krisensituation sowohl beim Fixkostenzuschuss wie auch beim Umsatzersatz an die Grenzen des aktuell geltenden EU-Förderrahmens von 800.000 Euro, während sich die Verluste weiter häufen.“ Daher tritt die Wirtschaftskammer für eine Erhöhung dieses Rahmens ein: „Da ist jetzt die EU-Kommission am Zug, den Rahmen zu erhöhen“, fordern Mahrer und Kopf unisono. Denn: „Jeder Betrieb, der jetzt unterstützt wird und damit weiterarbeiten kann, sorgt dafür, dass der Wirtschaftsmotor am Laufen bleibt und Arbeitsplätze geschützt werden.“ (PWK640/DMC)
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