Ausnahme der Post- und Paketdienste von Lenk- und Ruhezeiten begrüßt

Der Bundesverband der Transportunternehmen (BVT) begrüßt, dass zukünftig Post- und Paketdienste von den Lenk- und Ruhezeiten ausgenommen werden sollen. Hierfür hat er sich gemeinsam mit BvDP, dem BdKEP sowie dem BWVL in den letzten Monaten in Gesprächen mit EU-Abgeordneten des EU-Verkehrsausschusses und Eingaben stark gemacht. „Kleinunternehmerfeindlich“ sei aber die vom Europäischen Parlament verpflichtende Nachrüstung für alle Lkw mit dem neuen digitalen Tachografen bis 2020. „Die Nachrüstung auf die neuste Generation ist teuer und technisch nicht immer machbar“, so die Vorsitzende des BVT, die Transportunternehmerin Dagmar Wäscher. Die technischen Möglichkeiten der aktuell in den Fahrzeugen befindlichen Tachografen seien schon ausreichend fortgeschritten, die finanziellen Auswirkungen daher „unangemessen“.
 
Der Plan ist Teil eines Berichts „über das Kontrollgerät im Straßenverkehr“ (Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 und Verordnung (EG) Nr. 561/2006). Das Plenum des Europäischen Parlaments hatte diesen am 03.07.2012 genehmigt. 
 
Außerdem sieht der BVT den darin enthaltenen Vorschlag, wonach Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen mit in die Lenk- und Ruhezeiten (VO 561/2006) einbezogen werden sollen, kritisch. Die Ausweitung des Geltungsbereichs würde einen radikalen Wandel des Transportmarktes mit unerwarteten Folgen in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht mit sich bringen. Bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird, müssten genaue und gezielte Analysen und Konsultationen auf EU-Ebene durchgeführt werden, um die Machbarkeit zu beurteilen und um die Risiken des Verwaltungsaufwands für die kleineren Unternehmen zu reduzieren.
 
Grundsätzlich begrüßt der Verband die neue Generation des digitalen Tachografen. Sie beinhalte Drahtlosefunktionen und GPS. Vor allem werde der satellitengestützte Ortungs-Dienst kostenlos für Unternehmen sein. Der Verband beurteile es ebenfalls als positiv, dass mit der neuen Verordnung die Sanktionen auf europäischer Ebene harmonisiert würden. Dies fördere den fairen Wettbewerb zwischen Verkehrsunternehmen aus unterschiedlichen Ländern. 

Quelle: BVT
 

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