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Arvato erhält Lizenz zur Durchführung von IATA Inhouse Luftfracht-Gefahrgutschulungen

Arvato SCM Solutions hat vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die Genehmigung erhalten, Schulungen für den Versand von Gefahrgütern in der Luftfracht selbst durchzuführen. Das Zertifikat, das Arvato erteilt wurde, erlaubt die Durchführung von Inhouse-Schulungen an deutschen Standorten, für Versender und Verpacker gemäß der Personalkategorien (PK) 1 und 2 der internationalen Luftverkehrs-Vereinigung IATA.

In diesen Bereichen müssen derzeit mehr als 200 Mitarbeiter regelmäßig vor Ablauf ihres zwei Jahre gültigen Zertifikats geschult werden. „Dieser Bedarf hat uns in der Vergangenheit bereits vor Herausforderungen gestellt, da es durch die anhaltende Nachfrage im Markt zum Teil schwierig ist, einen externen IATA-Schulungsdienstleister zu finden und fristgerecht zu buchen“, erläutert Artur Gerhardt, Senior Manager Dangerous Goods von Arvato SCM Solutions, die Entscheidung, ein eigenes Zertifkat beim Luftfahrt-Bundesamt zu beantragen. Die Federführung übernahm dabei die Gefahrgutabteilung. Sie ist Teil des Transportmanagement-Bereichs von Arvato SCM Solutions und betreut derzeit an rund 40 Standorten in Europa und in den USA mehr als 130 Kunden, die Gefahrgüter jeglicher Art weltweit per Straßen-, See- und Lufttransport verschicken.

Die Gefahrgutexperten erstellten ein Konzept einer standortbezogenen Schulung, das nach Genehmigung durch das LBA innerhalb von sechs Monaten gemäß IATA-Themenvorgaben ausgearbeitet und erstellt wurde. Artur Gerhardt: „Von der Antragstellung bis zur Erteilung haben wir das Trainer-Zertifikat in nur 18 Monaten erhalten – das ist Rekordzeit.“ Mit der eigenen Lizenz kann Arvato nun zeitlich wesentlich flexibler agieren und Schulungen bei Bedarf sogar ohne Vorlauf durchführen, um auch im Notfall eine schnelle Einsatzbereitschaft des geschulten Personals zu gewährleisten. Begonnen werden soll mit den Inhouse-Schulungen, die alle Kundenanforderungen hinsichtlich des Gefahrgutversands in der Luftfracht decken, bereits im zweiten Quartal 2018.

Der Gefahrgutversand per Luft gemäß den Vorgaben der IATA-DGR (Dangerous Goods Regulations) ist ein komplexer und anspruchsvoller Prozess. So dürfen internationale und/oder Express-Sendungen, die per Flugzeug befördert werden, nur von Personal kommissioniert und gepackt werden, die ein gültiges PK2-Zertifikat besitzen. Erstellt und unterschrieben werden dürfen Gefahrgutdokumente für die Luftfracht (Shippers declaration) nur von Mitarbeitern, die über ein gültiges PK1-Zertifikat verfügen. Artur Gerhardt: „Das Luftfahrt-Bundesamt achtet sehr darauf, dass alle Betriebe diese Regularien einhalten, und verhängt schon bei kleinsten Vergehen Abmahnungen und Strafen.“ Er erwartet, dass jährlich rund 50 bis 80 Mitarbeiter im richtigen Umgang mit Gefahrgut in der Luftfracht neu geschult werden müssen. Zur Schulung berechtigt sind drei Gefahrgutbeauftragte von Arvato, denen das Luftfahrt-Bundesamt das Trainer-Zertifikat explizit ausgestellt hat.

Quelle: Arvato

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