Binnenhäfen begrüßen Fortsetzung der KV Förderung

Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB): LogoMit Datum vom 4. Januar 2017 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die neue Förderrichtlinie für Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs in Kraft gesetzt. Die Richtlinie gilt bis Ende 2021 – also vier Jahre – und damit ein Jahr länger als die vorherige KV-Förderrichtlinie.

Boris Kluge, Geschäftsführer des Bundesverbandes Öffentlicher Binnenhäfen (BÖB), begrüßt die neue Förderrichtlinie: „Das Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie, mit einer noch einmal längeren Laufzeit, ist ein starkes Signal für den Kombinierten Verkehr und die Betreiber von KV-Anlagen. Verbunden mit einer stabilen Förderquote von maximal 80 Prozent wird damit den Häfen und anderen Fördermittelnehmern eine sehr gute Planungsgrundlage gegeben.“ Der BÖB hat gemeinsam mit anderen Verbänden immer wieder Verbesserungen und Anpassungen der Förderrichtlinie gefordert, um die in den letzten Jahren geringeren Mittelabrufe wieder zu verbessern. Kluge dazu: „Eine wichtige Hürde ist nun genommen, da der Bund nicht mehr nur alternativlos auf einer Bürgschaft besteht, die für die privaten Unternehmen nicht selten problematisch ist. Die dingliche Sicherung, in Form einer Grundschuld, scheint hier nun eine Alternative zu sein. Die Praxis wird zeigen, ob diese sich bewährt. Gerade die langen Fristen bei der Nutzung im Erbbaurecht erscheinen noch nicht praxistauglich.“

Die in der neuen Richtlinie definierten Ausschreibungspflichten der Betreibergesellschaft wurden so angepasst, dass nun größere Spielräume bestehen, gemeinsam mit den bisherigen Betreibern die Erweiterung von Anlagen umzusetzen.

Die Binnenhäfen sehen das Antragsverfahren bei KV-Anlagen inzwischen als zu langwierig und aufwendig an. Kluge dazu: „Wir geben die Idee nicht auf, durch eine Vereinfachung des Antragsverfahrens deutlich mehr Projekte zu fördern und damit auch kleineren Betreibern und Antragstellern den Zugang zur Förderung zu erleichtern. Dafür werden wir weiterhin beim Bund werben, auch wenn dies noch nicht mit den neuen Förderrichtlinien gelungen ist.“

Quelle: BÖB

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