ÖAMTC: Neue Kfz-„Pickerl“-Vorschriften
Die Neuerungen bei den Fristen treten mit 20. Mai in Kraft: Betroffen sind Taxis, Rettungsfahrzeuge, Krankentransporte und sämtliche Lkw-Fahrzeugklassen (also auch Kleintransporter und Fiskal-Lastkraftwagen) sowie Autobusse und Traktoren. Für diese Fahrzeuge kann die „Pickerlüberprüfung“ dann bis zu drei Monate vor dem Ablaufdatum erfolgen – es gibt allerdings keine Überziehungsfrist „nach hinten“ mehr. Für die Zulassungsmonate…