Deutsche Bahn und Lufthansa beenden Rechtsstreit um Luftfrachtkartell

Die Deutsche Bahn hat mit der Lufthansa eine Einigung im Luftfrachtkartell erzielt. Damit beenden die Unternehmen ihre seit 2013 andauernde Auseinandersetzung vor dem Landgericht Köln.

Konkret wurde der Vergleich zwischen der DB Barnsdale AG, einer 100%igen Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn AG, und mehreren Gesellschaften des Lufthansa-Konzerns (Lufthansa Cargo AG, Swiss International Air Lines und Deutsche Lufthansa AG) geschlossen. Über die Details der Einigung wurde Vertraulichkeit vereinbart.

Die Europäische Kommission hatte – ebenso wie verschiedene andere Kartellbehörden weltweit – im Jahr 2010 Bußgelder von insgesamt fast 800 Mio. Euro gegen elf Luftfrachtunternehmen (Air Canada, Air France-KLM, British Airways, Cathay Pacific, Cargolux, Japan Airlines, LAN Chile, Martinair, SAS, Singapore Airlines und Qantas) verhängt. Zwischen Ende 1999 und Anfang 2006 hatte es laut EU-Kommission ein Preiskartell hinsichtlich Treibstoff- und Sicherheitszuschlägen gegeben.

Die DB Barnsdale AG macht deshalb Schadensersatzansprüche von DB Schenker und anderen Spediteuren und Verladern geltend, die ihre Ansprüche an sie abgetreten haben. 2013 hat sie eine Schadensersatzklage vor dem Landgericht Köln gegen die am Kartell beteiligten Luftfrachtunternehmen erhoben.

Vor dem jetzt abgeschlossenen Vergleich mit Lufthansa konnte die DB Barnsdale AG bereits mit Singapore Airlines, Air France-KLM, Qantas und SAS Vergleiche abschließen. Im Prozess beim Landgericht Köln verbleiben damit noch sechs Beklagte: Cargolux, Cathay Pacific, LAN Chile/LATAM, Air Canada, British Airways und Japan Airlines.

www.deutschebahn.com

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