Deutschland legt verbindliche Grenzwerte für Vulkanasche in der Luft fest

Der Ausbruch des isländischen Vulkans Grimsvötn am vergangenen Wochenende hat gezeigt: Eine erneute Kontamination von Lufträumen durch Vulkanasche ist eine reale Gefahr. Eine Situation wie im vergangenen Jahr nach dem Ausbruch des Eyjafjallajökull, bei der es zu weitreichenden Luftraumschließungen kam, kann sich jederzeit wiederholen. Für den deutschen Luftraum besteht aktuell keine Gefahr. Deutschland muss aber gerüstet und vorbereitet sein.

Bundesverkehrsminister Ramsauer hat deshalb gestern eine Allgemeinverfügung für mit Vulkanasche kontaminierte Lufträume in Kraft gesetzt. Die Inhalte sind in den vergangenen Monaten mit zahlreichen Experten erarbeitet worden.

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer: "Wir stellen klare und für alle Beteiligten in Deutschland verbindliche Regeln für den Fall auf, dass eine neue Aschewolke den Luftverkehr gefährdet. So können wir schnell, zuverlässig und angemessen auf mögliche Gefahren reagieren."

Die Allgemeinverfügung legt für den deutschen Luftraum fest:
Bis zu einem Grenzwert von 0,2 Milligramm Vulkanasche in der Luft darf frei geflogen werden. Bis zu einem Wert von 2 Milligramm Vulkanasche in der Luft darf unter Auflagen geflogen werden. Vorkommnisse sind zum Beispiel sofort an das Luftfahrt-Bundesamt zu melden. Zudem werden zusätzliche Anforderungen an die Wartung von Flugzeugen gestellt. Ab einem Wert von 2 Milligramm darf im Grundsatz nicht geflogen werden, weil nach gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Schaden an Luftfahrzeugen und Triebwerken entsteht. Ausnahmen bestehen nur für Not- und Suchflüge, Rettungsflüge, Einsatzflüge von Militär und Polizei, Messflüge sowie Flüge von Luftfahrzeugen mit Kolbenmotoren oder ohne Motorantrieb. Turbinengetriebene Luftfahrzeuge dürfen bei einem Wert ab 2 bis 4 Milligramm nur dann fliegen, wenn die Unternehmen eine Risikoanalyse durchführen, die vom jeweiligen Triebwerkhersteller mitgetragen wird. Diese muss vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannt werden.

Mit der Allgemeinverfügung setzt Deutschland weiter auf klare und standardisierte Verfahren. So hat Deutschland bereits im vergangenen Jahr notwendige Schritte eingeleitet. Dazu gehört u.a.:

  • Die Prognosen des "Volcanic Ash Advisory Centers" werden vom Deutschen Wetterdienst durch zusätzliche Messungen und alternative Ausbreitungsberechnungen ergänzt und präzisiert. Ein flächendeckendes Messnetz von 52 Stationen in ganz Deutschland und Messflugzeuge stehen dafür bereit.
  • Expertengruppen haben festgelegt, dass das Fliegen bis zu einem Grenzwert von 2 Milligramm Vulkanasche pro Kubikmeter Luft möglich ist.
Ramsauer: "Eine Studie hat jüngst noch einmal belegt, wie schädlich Vulkan-Aschepartikel für Flugzeuge und deren Triebwerke sein können. Deshalb gilt: Sicherheit ist das oberste Gebot. Mit unseren Maßnahmen sind wir in Deutschland gut gerüstet. Ein international einheitliches und abgestimmtes Vorgehen innerhalb der EU ist aber weiterhin notwendig. Dafür hat sich Deutschland von Beginn an eingesetzt. Wir brauchen nach wie vor einheitliche und verbindliche Grenzwerte. Hier müssen seitens der EU-Kommission weitere Schritte folgen."

Quelle: MyLogistics
Portal:  www.logistik-express.com

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