Ende der Transponder-Leihgeräte für Schiffsführer

Neue Fassung der Wasserstraßen-Verkehrsordnung (WVO) tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft:

Ab 1. Jänner 2012 ist in Österreich der Transponder für die Binnenschifffahrt verpflichtend. Mit der zum Jahreswechsel in Kraft tretenden neuen Fassung der Wasserstraßen-Verkehrsordnung (WVO) müssen Fahrzeuge, die den österreichischen Abschnitt der Donau sowie die Wasserstraßen Traun und Enns oder den Wiener Donaukanal befahren, mit einem Inland AIS Transponder ausgerüstet sein. Die Geräte müssen den fernmelderechtlichen Bestimmungen entsprechen. Von der Verpflichtung sind lediglich geschobene Fahrzeuge eines Schubverbandes, beigekoppelte Fahrzeuge eines Koppelverbandes, nicht frei fahrende Fähren und Kleinfahrzeuge ausgenommen.

Seit Juli 2008 gilt auf dem österreichischen Abschnitt der Donau eine Trage- und Einschaltverpflichtung für Inland AIS Transponder. Schiffsführer, deren Fahrzeuge nicht mit einem eigenen funktionstüchtigen Datenübertragungsgerät ausgestattet waren, konnten sich bei Vertragspartnern der via donau gegen Hinterlegung einer Kaution von 500 Euro einen mobilen Inland AIS Transponder für die Fahrt in Österreich ausleihen. Diese Aktion endet per Jahresende 2011, die Leihgeräte sind bis dahin zu retournieren.

Quelle: Österreichische Verkehrszeitung
Portal: www.logistik-express.com

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