| |

Erneuerbare Kraftstoffe im Straßenverkehr – gemeinsame Lösung für PKW und LKW finden

Die deutsche Bundesregierung hat in der heutigen Abstimmung der Botschafter der 27 Mitgliedsstaaten in der Entscheidung zur CO2-Flottenregulierung schwerer Nutzfahrzeuge einer Zielverschärfung zugestimmt. Damit gilt eine 90-prozentige CO2-Emissionsreduktion bis 2040, mit der Ausnahme von Fahrzeugen mit Wasserstoff-verbrennungsmotoren durch Elektromobilität (Batterie- oder Brennstoffzelle), als besiegelt.

Trotz Drängen der FDP und des Bundesverkehrsministers Volker Wissing aber auch von Regierungen anderer Mitgliedstaaten, wie zum Beispiel Italien oder der Tschechischen Republik, konnte kein technologieoffener Weg für LKW gefunden werden. Über einen sogenannten Erwägungsgrund sollen eFuels jedoch Berücksichtigung finden. Hier ist, parallel zu der CO2-Flottenregulierung für PKW, die EU-Kommission gefordert eine Lösung zu finden.

Ralf Diemer, Geschäftsführer der eFuel Alliance

„Wir haben es ausdrücklich begrüßt, dass die FDP mit Bundesverkehrsminister Wissing diese wichtige Entscheidung nochmals zur Disposition gestellt haben“, betont Ralf Diemer, Geschäftsführer der eFuel Alliance. Es wäre aber noch besser gewesen, wenn gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten im Rat – auch schon früher eine grundlegendere Debatte über die Systematik dieser Regulierung initiiert worden wäre.  „Nun haben wir einen weiteren letztlich zu nichts verpflichtenden Erwägungsgrund und müssen darauf hoffen, dass die EU-Kommission diesen Ball aufgreift und weitere Vorschläge zur Einbeziehung erneuerbarer Kraftstoffe vorlegt.“

Schon für die PKW-Regulierung wurde ein ähnlicher Kompromiss gefunden. Seit Herbst letzten Jahres steht ein konkreter Vorschlag seitens der EU-Kommission aus, inwieweit ein ausschließlich mit eFuels betriebenes Verbrennungsfahrzeug ab 2035 neu zugelassen werden kann. Dies gilt es künftig auch für LKW zu definieren. Eine Expertenkommission der EU-Kommission und der Mitgliedstaaten konnte bislang keinen Kompromiss finden. Die Industrie arbeitet parallel an Lösungsoptionen, die sie der neuen Kommission bis Ende des Jahres 2024 vorlegen wollen. Eine potenzielle Anrechnung von eFuels ist bislang nur in der Überarbeitung der Regulierung 2027 vorgesehen. Mit dem nun zur Diskussion stehenden Erwägungsgrund bestünde die Möglichkeit, weitere Verzögerungen im Markhochlauf zu unterbinden. Bisher allerdings hat die EU-Kommission wenig Neigung gezeigt, den Auftrag der Mitgliedstaaten ernsthaft umzusetzen. Daher bleibt abzuwarten, ob am Ende eine pragmatische Lösung gefunden wird.

Besser wäre es gewesen, eine Berücksichtigung von eFuels direkt in den Gesetzen zu verankern. Dies ist nun sowohl bei PKWs und auch bei den LKWs gescheitert. Damit werden dringend benötigte Marktanreize für erneuerbare Kraftstoffe erschwert. „Öffnen wir über die bestehenden CO2-Flottenregulierungen den großen Absatzmarkt für PKW und LKW sowie die Möglichkeit der Investition, schaffen wir Planungssicherheit, eine kurzfristige Möglichkeit den Markthochlauf von E-Fuels anzureizen und manifestieren eine Säule der Klimaneutralität 2050. Mit positiven Auswirkungen nicht nur für unsere Logistikketten auf der Straße, sondern auch für die Verfügbarkeit von eFuels für den Luft- und Schiffsverkehr“, ergänzt Diemer.

Im Sinne des Klimaschutzes und höherer ökonomischer Effizienz, ist eine Verwendung aller Lösungen der richtige Weg. So bleibt weiterhin nicht nachvollziehbar, warum neben dem Hochlauf anderer alternativer Antriebe, wie batterieelektrische Lösungen oder solche mit Brennstoffzellen, erneuerbare Kraftstoffe nicht einbezogen werden.

Mit weiteren Branchenvertretern machte die eFuel Alliance bereits seit Beginn der Verhandlungen um die CO2-Flottenregulierung schwerer Nutzfahrzeuge auf weitere Erfüllungsoptionen aufmerksam.

Kontakt:
Jan Martin Wehrhold
Head of Press & Public Relations
eFuel Alliance e.V.
Phone: +49 160 6585 763
E-Mail: wehrhold@efuel-alliance.eu
Web: www.efuel-alliance.eu

Ähnliche Beiträge