Fahrerlaubnis-Verordnung nicht EU-konform
Einschränkung des Prüfungsortes in § 17 der Fahrerlaubnis-VO im Widerspruch zur Dienstleistungsfreiheit – Eingeschränkter Wettbewerb unter den Fahrschulen – Kein Zugang von ortsfremden Bewerbern zur Kompaktausbildung Die unter anderem als Fahrschule tätige Fischer-Academy sieht in der deutschen Fahrerlaubnis-Verordnung einen Verstoß gegen die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geregelten Dienstleistungsfreiheit. Die in Artikel 56 definierte Dienstleistungsfreiheit ist eine der vier Grundfreiheiten des Europäischen Binnenmarktes neben der Personenfreizügigkeit, der Warenverkehrsfreiheit und der Kapitalverkehrsfreiheit. Im Gegensatz dazu stehe jedoch Paragraf 17 (3) der bestehenden Fahrerlaubnis-VO. Demnach hat "der Bewerber die praktische Prüfung am Ort seiner Hauptwohnung oder dem Ort seiner schulischen oder beruflichen Ausbildung, seines Studiums oder seiner Arbeitsstelle abzulegen". Durch diese Einschränkung ist es Bürgern in Deutschland nicht möglich, ihre Fahrerlaubnisprüfung an einem Ort ihrer Wahl abzulegen. "Natürlich können im Interesse der Verkehrssicherheit bestimmte Orte auf Grund Ihrer Größe nicht als Prüfungsorte zugelassen werden", sagt Mike Fischer, Inhaber der Fischer Academy. Doch mache es keinen Sinn, wenn die Fahrerlaubnisbehörde München einem dort gemeldeten Bewerber eine Kompaktausbildung für den Erwerb des Pkw-Führscheins zum Beispiel in Gera versagt. Schließlich sei Gera genauso wie München als Prüfungsort für die praktische Prüfung zugelassen. Hinter diesem Verbot vermutet Fischer die Interessen von Fahrlehrerverbänden oder veraltete Denkmuster bei einigen Fahrerlaubnisbehörden. In jedem Fall beweise der Fall ein "mangelndes Verständnis für den Fahrerlaubnisbewerber, der in einer Kompaktausbildung schnell, kostengünstig und mit hohen Erfolgsaussichten seine Prüfung ablegen möchte", fasst Fischer zusammen. Es sei "kein Geheimnis, dass Kompaktausbildungen oder auch Blockausbildungen zielsicherer verlaufen" würden. "Führerscheinausbildung als Kompaktausbildung ist ein Garant für konzentriertes Lernen in einer festen Gruppenstruktur", bekräftigt Nadja Prinz, Dipl. Erziehungswissenschaftlerin und Expertin in der Fahrlehrerweiterbildung. Bei diesem Ausbildungsmodell würden Leistungsdefizite einzelner in Gruppenarbeit individuell ausgeglichen. Die Gruppe fange Ängste und Befindlichkeiten auf. Außerdem entstünden keine Ablenkungen durch alltägliche Pflichten und Routine "Es wird Zeit alte Denkmuster zu durchbrechen und den individuellen Bedürfnissen der Kunden Rechnung zu tragen", fordert Fischer. Zeitmangel, schwer koordinierbare Terminkalender sowie eine Doppelbelastung durch Beruf und persönliche Qualifizierung machen die Kompaktausbildung zu einem attraktiven Lernmodell moderner Fahrschulen. Dass die Ausbildung nach dem Konzept "Einfahrlern" funktioniert, belegen die zufriedenen Absolventen wie Manuela Kraus oder Jens Dombrowski. "Ich bin echt froh und glücklich, nach nur sieben Tagen meine Führerscheinprüfung in Theorie und Praxis bestanden zu haben", sagt Kraus. "Ich war am Anfang etwas skeptisch. Abholen, übernachten, Verpflegung und ausbilden in einem Haus. Das kannte ich bisher noch nicht. Doch es funktioniert wunderbar", so Dombrowski. Hintergrund: Fischer Academy |