Güterkraftverkehrsgesetze-Änderungen wichtiger Schritt zur Entbürokratisierung

Der Bundesverband der Transportunternehmen (BVT) begrüßt überwiegend die vom Bundesverkehrsministerium geplanten Änderungen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GÜKG).

Die Vorsitzende des Verbandes, die Transportunternehmerin Dagmar Wäscher, sieht vor allem in der Verlängerung der Geltungsdauer der Güterkraftverkehrserlaubnis bzw. Gemeinschaftslizenz von 5 auf 10 Jahre sowie im Wegfall der Verbändeanhörung einen „wichtigen Schritt zur Entbürokratisierung“. Bisher mussten die Verbände, Gewerkschaften und IHK beim Erlaubnis- und Wiedererteilungsverfahren angehört werden. Der BVT hatte in seiner Stellungnahme zur GükG-Änderung angeregt, die Anhörung auf das Bundesamt für Güterverkehr zu begrenzen, weil sich die Verfahren damit verkürzen und die „schon ritualisierte Anhörung der Institutionen sich überlebt hat“, so Wäscher.

Der BVT weist darauf hin, dass es bei der Zulassung zum Beruf bei den bisherigen Kriterien fachliche Eignung, Zuverlässigkeit und finanzielle Leistungsfähigkeit bleibt. Allerdings müsse das lizenzbeantragende Unternehmen in dem Staat, in der es eine Lizenz beantragt, über eine echte Niederlassung verfügen. Außerdem könnten sich Unternehmer zukünftig auch eines externen Verkehrsleiters bedienen, wenn sie selbst nicht über die erforderliche fachliche Eignung verfügen. „Dieser Verkehrsleiter ist aber dann auch für alles im Zusammenhang mit dem Fuhrpark verantwortlich“, erläutert Wäscher.

Neu ist eine im Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 aufgeführten Liste von schwersten Verstößen. Sie führe zur Aberkennung der Zuverlässigkeit, wenn es im konkreten Einzelfall nicht eine "unverhältnismäßige Reaktion" darstellen würde. Auch diese Liste erlangt mit den gerade im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Änderungen Gesetzeskraft. Zudem werde beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ein umfangreiches elektronisches Unternehmensregister geschaffen. Es erfasse schwere Verstöße von Unternehmen wie ihres Verkehrsleiters.

Die GükG-Änderungen auf nationaler Ebene werden nötig weil, die Verordnungen Nr. 1071/2009 und 1072/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates am 4. Dezember 2011 in Kraft treten. Der BVT vertritt vor allem kleinere und mittlere Transportunternehmen und damit die Interessen des „letzten Gliedes“ der logistischen Kette.

Quelle: Bundesverband der Transportunternehmen (BVT)

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