Güterverkehr auf der Schiene weiterhin benachteiligt

In einer  Stellungnahme zu den Beschlüssen der KVF S bezüglich der FABI-Vorlage gibt der Verband der verladenden Wirtschaft VAP* seiner  grossen Enttäuschung Ausdruck, dass der Güterverkehr auf der Schiene keinen mit dem Personenverkehr gleichwertigen Verfassungsstatus erhalten soll. Die Benachteiligungen des Güterverkehrs sollen offensichtlich fortgeführt werden. Der Gesetzgeber hat es bei dieser Vorlage verpasst, im Sinne der Co-Modalität mittels einer Verfassungsnorm alle Verkehrsteilnehmer gleich zu behandeln. Die Verlader* als die eigentlichen Akteure des Güterverkehrs hoffen, dass das Plenum des Ständerates und dann auch der Nationalrat die Diskriminierungen des Güterverkehrs noch beseitigen und dafür sorgen werden, dass im Interesse einer wirtschaftlichen und effizienten Versorgung des Landes mit Gütern der Güterverkehr auf der Schiene auch im Binnen-, Import- und Exportverkehr analog dem Personenverkehr eine Verfassungsnorm erhält. 
 
Die heutigen Beschlüsse der vorberatenden Kommission des Ständerats zu Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) beauftragen Eidgenossenschaft und Kantone, ein angemessenes Angebot im öffentlichen Verkehr in allen Landesgegenden zu etablieren und die Infrastruktur entsprechend langfristig zu entwickeln. Dazu sollen 6,4 Milliarden Franken für Ausbauprojekte bereitgestellt werden. Diese Projekte dienen aber ausschliesslich dem Ausbau des Personenverkehrs und halten für den Güterverkehr nur die bisherigen minimalen und wenig attraktiven Netzkapazitäten vor.
 
Ein vergleichbares Bekenntnis zu einem wesensgerechten Angebot im Bahngüterverkehr im Sinne der Co-Modalität von Strasse, Schiene und Schifffahrt soll hingegen die Bundesver-fassung nicht enthalten. Es fehlt die Gleichbehandlung von Personenverkehr, Import-, Export-, Binnen- und Transitgüterverkehr in allen Formen ihrer Kombination mit Strasse und Schifffahrt. Damit muss der Güterverkehr auf der Schiene im Binnen-, Import- und Export-verkehr neben dem dominanten Personenverkehr und dem Transitverkehr, der bereits eine Verfassungsnorm hat, weiterhin ein Schattendasein fristen: Die Belange und Bedürfnisse des Schienengüterverkehrs ausserhalb des Transitverkehrs  sollen gemäss KVF S in einem Zusatz lediglich „berücksichtigt“ werden. Die verladende Wirtschaft hofft zudem, dass die fehlende Gleichbehandlung auf der Schiene nicht ein Omen ist für den für unsere Landes-versorgung ebenso wichtigen Güterverkehr auf der Strasse, welcher sich gegenüber dem Autoverkehr in einem ähnlichen Verdrängungswettbewerb befindet. 

Quelle: Cargorail

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