Hamburger Zollagentur Porath ist vorbereitet
Die umstrittene Zoll-Vorabanmeldung ist in Kraft getreten: Seit dem 1. Januar 2011 müssen im Importverkehr alle Nicht-EUGüter im Voraus summarisch angemeldet werden. Ab dem 1. März ist die Schonfrist vorbei. Welche Konsequenzen hat das für die Zollabwicklung? Worauf müssen die Beteiligten besonders achten? Die Hamburger Zollagentur Porath Customs Agents geht mit der neuen Regelung gelassen um – nach intensiven Vorbereitungen. Bereits 2005 hat die EU die Reform des Zollkodexes beschlossen. „Der EU-Zollkodex wird seitdem schrittweise modernisiert, er entspricht nun mehr und mehr dem ITZeitalter“, sagt Thorsten Porath, geschäftsführender Gesellschafter Porath Customs Agents. „Wir sind gut gerüstet, stellvertretend für unsere Kunden die in diesem Rahmen festgelegte Vorabmeldepflicht zu leisten.“ Schonfrist besteht bis zum 28. Februar: Fehlt die Vorabanmeldung, wird dies vom Zoll bis dahin nicht beanstandet. Erst ab dem 1. März muss eine Vorabanmeldung vorliegen, ansonsten wird sie nachgefordert. Über die Einführung von Bußgeldern ist noch keine verbindliche Entscheidung gefallen. Die Verpflichtung zur EU-Vorabanmeldung von Importsendungen, kurz ENS (Entry Summary Declaration), bedeutet beispielsweise für den Container-Überseeverkehr, sämtliche Waren bereits 24 Stunden vor der Verladung an die Zollbehören am ersten EU-Bestimmungsort zu melden. Somit hat der Zoll ausreichend Zeit, sicherheits- und risikorelevante Fragen zu klären. Stellt die Eingangszollstelle ein Sicherheitsrisiko fest, kann sie eine Prüfung oder sogar eine Nichtverladung veranlassen. Für Importeure bedeutet ENS verstärkten Zeitdruck. Im Exportverkehr gelten diese Fristen schon länger, hier müssen aber seit Januar zusätzliche Daten übermittelt werden. Kürzere Zeitfenster bewältigen „Wir übermitteln die Daten direkt an die jeweilige Zollbehörde in Deutschland“, so Thorsten Porath. „Das ist ein Vorteil, da Spediteure die Daten nicht gern aus den Händen geben und so den Weg über den Carrier umgehen können.“ Entscheidend ist, dass die Datenqualität stimmt. Gerade Mengendifferenzen sind tückisch. „Es ist ein beträchtlicher Aufwand, solche Differenzen zu klären“, so der Zollagent. Um von vornherein Unstimmigkeiten auszuschließen, lohnt sich die Zusammenarbeit mit einem Zoll-Spezialisten – spätestens seit Inkrafttreten der neuen Vorabmeldepflicht. Kurz-Info zu Porath Customs Agents Quelle: Porath GmbH |