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Handel begrüßt neue Ombudsstelle für Landwirte. Verwunderung über „Golden Plating“ bei nationalem Umsetzungsentwurf der UTP-Richtlinie

Der heute (verspätet) vorgelegte Entwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie „Unfair Trading Practices“ (UTP) ändert – trotz einer Ergänzung um zwei weitere Praktiken im Vergleich zu den Vorgaben der UTP-Richtlinie – am Wohlverhalten des österreichischen Lebensmittelhandels nichts. Denn entgegen dem Vorwurf der Landwirtschaftsministerin gehören verspätete Zahlungen für verderbliche Waren, Auftragsstornierungen in letzter Minute, einseitige oder rückwirkende Vertragsänderungen, erzwungene Zahlungen des Lieferanten für die Verschwendung von Lebensmitteln oder die Verweigerung schriftlicher Verträge ohnehin nicht zu den gelebten Handelspraktiken.

Schon bisher haben die österreichischen Lebensmitteleinzelhändler ihre Stellung am Markt nicht ausgenützt. Dies war auch nach geltendem Recht bereits verboten und ist daher auch nicht erfolgt. Die im Zuge der Umsetzung der UTP-Richtlinie erfolgte zusätzliche Anführung des Verbots der Ausnützung einer „marktbeherrschenden Stellung“ ändert daher in der Praxis und der geltenden Rechtslage nichts und hat eher Symbolwirkung als rechtliche Wirkung.

Fehlende Erläuterungen zu neuen Vorgaben in nationaler UTP-Umsetzung.
Bedauerlich ist, dass seitens der Landwirtschaftsministerin stets pauschales Bashing gegen den Lebensmittelhandel betrieben wird, wodurch die Situation nicht verbessert wird. Insbesondere werden die Betriebe der Zwischenstufe nie beleuchtet, die in rund 95 Prozent der Fälle die direkten Vertragspartner der Landwirte sind. Beispielsweise führen milliardenschwere Molkereien die direkten Preisverhandlungen mit den Milchbauern, der Handel selbst verhandelt nur in 5 Prozent der Fälle direkt mit der Landwirtschaft.

Verwundert zeigt sich der heimische Handel überdies über die fehlenden Erläuterungen zu den beiden zusätzlichen verbotenen Handelspraktiken. Somit bleibt unklar, was der Gesetzgeber damit konkret bezwecken will.

HV begrüßt Ombudsstelle für verbesserte Kommunikation zwischen Landwirtschaft und Handel.

Rainer Will Handelsverband

„Ein Grund zur Freude ist die heute fixierte Umsetzung einer Ombudsstelle für Bauern, wodurch neben dem Rechtsweg und der Hotline der Bundeswettbewerbsbehörde ein weiterer Kommunikationsweg für die Landwirtschaft möglich ist, sofern in Einzelfällen Klärungsbedarf besteht. Der österreichische Handel hat diese Ombudsstelle bereits 2018 vorgeschlagen“, so Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will im Namen der heimischen Händlerschaft.

Der Handelsverband betreibt seit Jahren einen überparteilichen Austausch über die Plattform LEBENSMITTEL.WERTSCHÄTZEN, der stets konstruktiv verläuft. Mehr dazu auf www.lebensmittel-wertschätzen.at

 

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