Handelsobmann Trefelik zu Impfanreizen: Gutscheine helfen dem schwer angeschlagenen Handel

„Jede Maßnahme, die die Durchimpfung der Bevölkerung erhöht, ist zu begrüßen. Daher ist es positiv, dass die Regierung gleichzeitig mit der Einführung der Impfpflicht Anreize und Belohnungen schaffen will. Das in diesem Zusammenhang angekündigte Gutscheinsystem kann dem schwer angeschlagenen Handel helfen“, sagt Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Er hofft dabei auch auf Mithilfe der Gemeinden, für die es ebenfalls Anreize und Belohnungen zur Steigerung der Impfquote geben soll: „Es wäre sehr erfreulich, wenn Gemeinden hier kreativ sind und zumindest einen Teil der Gelder, die sie zum Beispiel beim Erreichen von 80 oder 90 Prozent Impfquote erhalten, zur Belebung der örtlichen Geschäfte einsetzen“, so Trefelik. Denn aufgrund der Omikron-Welle sowie vor allem der 2G-Kontrollen seien die Frequenzen und Umsätze stark rückläufig, „Teilweise liegen die Umsätze der Händler 30 bis 70 Prozent unter dem Niveau von 2019“, illustriert der Handelsobmann.

2G-Kontrollen mit Einführung der Impfpflicht überholt.
Mit der Einführung der Impfpflicht im Februar – und damit verbunden einem Ansteigen der Impfquote – müssen die 2G-Kontrollen im Handel für Trefelik obsolet sein: „Die Impfpflicht muss zu einem Ende des Lockdowns für Ungeimpfte und damit auch zu einem Ende der 2G-Kontrollen im Handel führen. Wir können die zusätzliche Belastung des Personals, das auch immer öfter mit uneinsichtigen Kunden konfrontiert ist, ja nicht ewig fortführen“, sagt Trefelik und ergänzt: „Wenn die Nichterfüllung der Impfpflicht dann ein Delikt darstellt, kann es nicht mehr Aufgabe des Handels sein, das zu prüfen. Hier ist allein die Exekutive am Zug.“

Dazu kommt, dass so gut wie keine Ansteckungen im Handel passieren. „Im Handel hält sich keiner lange auf und alle tragen Maske. Studien bestätigen, dass bei beidseitigem Maskentragen und einem Aufenthalt von 20 Minuten die Infektionswahrscheinlichkeit nur 0,1 Prozent beträgt“, betont Trefelik.(PWK022/DFS)

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