Handelsverband fordert Ende der steuerlichen Benachteiligung von Sozialplänen

Rainer Will: Status Quo sorgt für nachteilige steuerliche Mehrbelastung bei freiwilligen Sozialplanzahlungen an die Arbeitnehmer.

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 wurde die begünstige Besteuerung freiwilliger Abfertigungen mit nur 6 % sowie die Abzugsfähigkeit dieser Abfertigungen auf Dienstgeberseite erheblich eingeschränkt. Die politische Intention der damaligen Regierung: Durch die Abschaffung der steuerlichen Begünstigung von „Golden Handshakes“ sollten ältere Dienstnehmer in Beschäftigung gehalten werden.

Die gut gemeinte Gesetzesänderung brachte jedoch einen unerwünschten Nebeneffekt mit sich: Auch freiwillige Abfertigungen, die im Rahmen von Sozialplänen etwa bei Insolvenzen gewährt werden, sind vom Betriebsausgabenabzugsverbot betroffen. Die aktuelle Fassung der Einkommenssteuerrichtlinie vom 7.5.2018 hat dies klargestellt.

„Das führt zur paradoxen Situation, dass freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers, die zur Abfederung sozialer Härten im Zuge von betriebswirtschaftlich notwendigen Unternehmensschließungen geleistet werden, regelrecht sanktioniert werden“, erklärt Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes.

Dem Regierungsprogramm 2013 ist klar zu entnehmen, dass die letzte Regierung keinesfalls die steuerliche Begünstigung von Sozialplanzahlungen abschaffen wollte. Diese waren vielmehr explizit vom Anwendungsbereich der Abschaffung ausgenommen.

Der Handelsverband fordert daher eine Reform des Abgabenänderungsgesetzes in diesem Sinne: „Zahlungen an Mitarbeiter im Rahmen von Sozialplänen müssen für alle Arbeitnehmer steuerlich begünstigt werden und dringend vom Abzugsverbot ausgenommen werden. Es macht keinen Sinn, Arbeitgeber, die durch Sozialpläne ihre Mitarbeiter in unternehmerisch schwierigen Phasen unterstützen wollen, noch steuerlich zusätzlich zu belasten„, so Will.

Rückfragen & Kontakt:
Handelsverband
Mag. Gerald Kuehberger, MA
Communications Manager
Tel.: +43 (1) 406 22 36 – 77
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