Karfreitag: Bundesregierung einigt sich auf ursprünglichen Vorschlag des Handelsverbandes

Persönlicher Feiertag im Rahmen des bestehenden Urlaubsanspruches – Einseitiger Rechtsanspruch der Arbeitnehmer mit Ablehnungsrecht.

Die Bundesregierung hat sich heute auf eine Lösung in der Karfreitags-Diskussion rund um den Karfreitag geeinigt: Im Rahmen des bestehenden Urlaubsanspruches kann künftig ein Tag als persönlicher Feiertag beansprucht werden – mit einseitigem Rechtsanspruch des Arbeitnehmers. Dieser muss künftig 3 Monate zuvor angemeldet werden – für das Jahr 2019 wird eine kürzere Frist definiert.

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Sollte der Arbeitnehmer auf Wunsch des Arbeitgebers dennoch an diesem selbstgewählten „persönlichen Feiertag“ freiwillig seiner Arbeit nachgehen, so erhält er für diesen Tag sämtliche Vergütungen wie an jedem anderen Feiertag. Der Urlaubsanspruch bleibt selbstverständlich bestehen. Damit erhält der Arbeitnehmer stattdessen einen anderen Urlaubstag.

Der Handelsverband hatte diesen Lösungsweg bereits am 23. Jänner vorgeschlagen:
https://www.handelsverband.at/presse/presseaussendungen

„Wir freuen uns sehr, dass die Bundesregierung unseren Lösungsvorschlag nun aufgegriffen hat. Dies ist die beste Lösung im Sinne aller österreichischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Damit kann der Handel seiner volkswirtschaftlichen Rolle als Beschäftigungsgeber und als Nahversorger im für den Konsumenten gewohnten Ausmaß nachkommen“, so Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

Rückfragen & Kontakt:
Handelsverband
Mag. Gerald Kuehberger, MA
Communications Manager
Tel.: +43 (1) 406 22 36 – 77
gerald.kuehberger@handelsverband.at
www.handelsverband.at

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