Kuehne und Nagel: Vergleichslösung mit dem US-Justizministerium

Die Kühne + Nagel International AG hat einen Vergleich mit dem amerikanischen Justizministerium (DOJ) geschlossen, um Vorwürfe beizulegen, dass Kühne + Nagel – neben anderen Unternehmen der internationalen Speditionsbranche – bestimmte Zuschläge bei Speditionsaktivitäten in die USA abgesprochen habe. Gemäss dem Vergleich räumt Kühne + Nagel eine Verletzung des U.S. Sherman Acts ein, wonach fünf ihrer Tochtergesellschaften bestimmte Zuschläge bei internationalen Luftfrachtgeschäften erhoben haben. Das Unternehmen stimmt einer Busse in Höhe von rd. USD 9,865 Mio. zu. 

Mit dem Vergleich schliesst das amerikanische Justizministerium die Untersuchungen bei Kühne + Nagel und seinen Tochtergesellschaften bzgl. internationaler Luftfrachtaktivitäten ab. Der Vergleich bedarf noch der Zustimmung des Gerichts. 

"Kühne + Nagel hat während der gesamten Untersuchung sehr intensiv mit dem amerikanischen Justizministerium zusammengearbeitet. Das Unternehmen nimmt die Verpflichtung, sich an die Gesetze und die kartellrechtlichen Bestimmungen zu halten, sehr ernst. Ausserdem hat Kühne + Nagel sein Compliance-Programm überprüft und ausgebaut, um die Einhaltung höchstmöglicher Standards sicherzustellen", sagte Karl Gernandt, Delegierter des Verwaltungsrats der Kühne + Nagel International AG. 

Wie bereits berichtet, hatten das DOJ und andere Wettbewerbsbehörden mit ihren Untersuchungen im Jahr 2007 begonnen. Kühne + Nagel betont an dieser Stelle, seine Kooperation mit den Kartellrechtsbehörden auch künftig fortsetzen zu wollen.

Quelle: MyLogistics
Portal:  www.logistik-express.com

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