Mit TNT Express auf der sicheren Seite des Gesetzes

Ob auf nationaler oder auf europäischer Ebene: Für den Export von Waren gilt zunächst immer der Grundsatz des freien Warenverkehrs. Das deutsche Außenwirtschaftsgesetz (AWG) nennt in §7 nur wenige Einschränkungen – sie alle drehen sich um Fragen von Frieden und Sicherheit. Die gesetzlichen Vorgaben werden in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) konkretisiert. Sie enthält u.a. Verbote und Genehmigungspflichten. Bekanntestes Beispiel dafür ist die Kontrolle des Exports von Waffen und Rüstungsgütern.
 
Wegen der anhaltenden Spannungen in und mit den Ländern Iran und Syrien hat die internationale Staatengemeinschaft einige Sanktionsmaßnahmen verhängt und zuletzt weiter verschärft. Dazu gehört ein Handelsembargo für bestimmte Warengruppen. Dies führt dazu, dass auch TNT Express bestimmte Vorgehensweisen anpassen muss.
 
TNT Express darf ab sofort keine Sendungen (deklariert als Dox, Non Dox, Core, Special Services etc.) nach Iran und Syrien akzeptieren, wenn der/die Empfänger in diesen beiden Ländern Transport- / Speditions- oder Cargounternehmen sind. Sollte der Endempfänger aus den Frachtpapieren nicht hervorgehen, wird die Sendung von TNT Express zurück gehalten und der Endempfänger mit Hilfe des Versenders ermittelt. Dies kann zu erheblichen Verzögerungen der Versandlaufzeit führen.
 
Das Einhalten aller gesetzlichen Bestimmungen hat für TNT Express allerhöchste Priorität. Dazu gehören neben den deutschen Vorschriften auch die der UN, der EU und der USA. Die Exportkontrolle* gehört zwar zu den Aufgaben des Exporteurs (Ausführerpflicht), doch TNT Express ist gleichzeitig gesetzlich verpflichtet, eigene Sorgfaltspflichten zu erfüllen.
 
*Jede Ware muss nach den rechtlichen Bestimmungen der Exportkontrolle, im Hinblick auf die Güterlisten, den Endverbleib und den Verwendungszweck überprüft werden. Verbote und Genehmigungspflichten müssen rechtzeitig erkannt werden, um wirtschaftliche uns strafrechtliche Risiken zu vermeiden. Unzuverlässigen Unternehmen können Verfahrenserleichterungen entzogen werden.
 
Was ändert sich für Sie? Auf Basis unseres Compliance Programms muss der Ausführer ab sofort eine Erklärung zur Exportkontrolle unterschreiben, wenn er Sendungen an TNT Express übergibt, die den Iran oder Syrien zum Ziel haben. Nur in Ausnahmefällen – etwa bei Vorliegen eines eigenen Compliance Programms – kann die Erklärung des Ausführers selbst akzeptiert werden.
 
Außerdem wichtig: Sendungen, die Waren mit USA Ursprung enthalten und für den Iran oder Syrien bestimmt sind, werden bis auf Weiteres nicht angenommen.
 
Was vielen Ausführern nicht bewusst ist: Die Exportkontroll-Gesetze der USA haben einen weltweiten Geltungsanspruch. Daher sollten Sie neben der Beachtung der nationalen und EU Vorschriften grundsätzlich prüfen, ob die US-Gesetzgebung hinsichtlich der Exportkontrolle berührt wird. Insbesondere bei Waren mit US-Ursprung oder der Beteiligung von US-Personen am Ausfuhrvorgang kann dies relevant sein.
 
Hier die wichtigsten Regelungen, die ein Exporteur kennen sollte:
• Embargo-Verordnungen der EU
• EU-Dual-Use-Verordnung mit Anhang I, II, IV
• Außenwirtschaftsgesetz (AWG)
• Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
• Ausfuhrliste
 
Derzeitig sind folgende EU-Verordnungen im Zusammenhang mit der Exportkontrolle und den Embargovorschriften von besonderer Relevanz:
• Iran: VO (EU) Nr. 267/2012, VO (EU) Nr. 264/2012, VO (EU) Nr. 388/2009
• Syrien: VO (EU) Nr. 36/2012
• Libyen: VO (EU) Nr. 204/2010, VO (EU) Nr. 572/2011
• Nordkorea: VO (EU) Nr. 329/2007
• Somalia: VO (EU) Nr. 356/2010
• Eritrea: VO (EU) Nr. 667/2010
 
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht aktuelle Embargo-Verordnungen unter http://www.ausfuhrkontrolle.info
 
Informationen zu den Vorschriften der US Export Control finden Sie unter www.bis.doc.gov/policiesandregulations/index.htm#ear
 
Darüber hinaus steht Ihnen auch unser Zollteam unter decustomsho@tnt.de für Ihre Fragen zur Exportkontrolle zur Verfügung.

Quelle: TNT

Ähnliche Beiträge

Schreibe einen Kommentar