Neue einheitliche Kennzeichnungen von Gefahrstoffen

 
Mit Beginn des Jahres 2009 stehen wieder viele Rechtsänderungen für die Beförderung von gefährlichen Gütern bei allen Verkehrsträgern an. 

Beim 6. Gefahrgutsymposium Rhein-Main der Infraserv Logistics GmbH wurden die rund 80 Teilnehmer über die Änderungen informiert.

Im ersten Vortrag informierte Ministerialrat Helmut Rein vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung über neue Entwicklungen im Gefahrgut- und Transportrecht, unter anderem zum Thema Tunnelkategorien: Bereits 2007 waren alle europäischen Staaten aufgefordert, ihre Straßentunnel hinsichtlich ihres Risikopotenzials zum Beispiel für Unfälle und Brände zu kategorisieren und zu kennzeichnen. Ab 2009 müssen diese Tunnelkategorien nun in den Transportpapieren berücksichtigt werden, so dass Transporteure mit gefährlicher Ladung gegebenenfalls bestimmte Tunnel vermeiden können und Umleitungen fahren.

Umwelt gefährdende und Wasser gefährdende Stoffe erhalten ab 2009 für den Straßen-, Schienen und Binnenschiffsverkehr eine neue Kennzeichnung, um hinsichtlich ihres Risikopotenzials deutlich erkennbar zu sein. Außerdem werden die Unfallmerkblätter abgeschafft. Sie wurden bisher üblicherweise den Fahrern von Gefahrguttransportern in mehreren Sprachen und Ausführungen für die jeweiligen Länder an die Hand gegeben, um für das richtige Verhalten in Notsituationen gerüstet zu sein. Viel Papier, das im tatsächlichen Notfall recht unübersichtlich war. Ein vereinfachtes Fahrermerkblatt mit den Kontaktdaten von Feuerwehr und Polizei und allgemeinen Informationen, beispielsweise über die Bedeutung der Gefahrkennzeichen, wird zukünftig das Unfallmerkblatt ersetzen.

Verletzung von Arbeitsschutzvorschriften im Strafprozess
An einem Fallbeispiel, in dem es um einen Arbeitsunfall ging, zeigte Rechtsanwalt Hans-Leo Bock von der Anwaltskanzlei avocado Rechtsanwälte aus Köln den Ablauf eines möglichen Strafverfahrens auf. Er erläuterte die Voraussetzungen für die Einleitung eines Strafverfahrens gegen Vorgesetzte des verunfallten Arbeitnehmers. Weiter ging er näher auf den Ablauf des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, wichtige prozessuale Rechte eines Beschuldigten, Möglichkeiten für eine Verfahrenseinstellung sowie den weiteren Verlauf eines solchen Strafverfahrens nach einer Anklageerhebung, insbesondere die Hauptverhandlung, ein. Es wurde deutlich, dass schuldhafte Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften durch verantwortliche Vorgesetzte nicht nur ein ordnungswidriges Verhalten, belegt mit Bußgeldern, bedeuten, sondern auch in einem Strafverfahren mit strafgerichtlicher Verurteilung enden können.

Gefahrguttransport im Luftverkehr
Michael Philippi von der Fraport AG informierte die Teilnehmer über die Neuerungen im Luftverkehr. Eine wesentliche Änderung betrifft beispielsweise die Mitnahme von Lithium-Ionen-Batterien. Anhand eindrucksvoller Fotos schilderte Philippi verschiedene Brandunfälle mit diesen häufig in Laptops verwendeten Batterien, die dazu geführt haben, dass per Regelung Passagiere zukünftig nur noch Batterien mit bestimmten Leistungen im Gepäck mitführen dürfen. Eine weitere wichtige Neuerung im Luftverkehr: Auch hier wird das Kennzeichen „umweltgefährlich“ analog zum Straßen-, Schienen- und Binnenschiffsverkehr eingeführt.

Neue Vorschriften beim Seetransport
Auch im Seetransport gibt es neue Vorschriften. So berichtete Irena Meyer, Gefahrgut-Expertin von Infraserv Logistics, über die ab 2010 völkerrechtlich verbindliche Schulung von Landpersonal im Hinblick auf die richtige Verpackung und Kennzeichnung von Gefahrgütern für den Seetransport. Des weiteren wird die Klassifizierung von Meeresschadstoffen ab 2009 vereinheitlicht, sodass sie mit der Einstufung für Wasser gefährdende Stoffe für die anderen Verkehrsträger identisch ist.

Umsetzung von REACH
Ohne Registrierung dürfen Chemikalien nicht mehr produziert, importiert oder verwendet werden. Unter Verwendung wird das Verarbeiten, Formulieren, Behandeln, Umfüllen, aber auch das Lagern oder jeder andere Gebrauch verstanden. Dr. Gitta Weber, REACH-Expertin bei Infraserv Höchst, erläuterte die Aufgaben aller Akteure im Zusammenhang mit REACH: So sind Hersteller und Importeure verpflichtet, die Stoffe, die sie herstellen oder von außerhalb der EU importieren, mit allen notwendigen Daten zu Eigenschaften und zur Verwendung auszustatten und dies dem Verwender in einem erweiterten Sicherheitsdatenblatt mitzuteilen. Im Zuge der Umsetzung von REACH wird in Europa eine einheitliche Kennzeichnung von Chemikalien nach dem global harmonisierten System ab 2009 eingeführt, die nach und nach die bekannten orange-schwarzen Gefahrstoff-Symbole ersetzt. 

Quelle: MyLogistics

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