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Plastiksackerl-Verbot ab 2020 in Österreich: Hersteller entscheiden sich für Bioplastik mit dem TÜV AUSTRIA OK compost HOME-Label

Zu Beginn des Sommers wurde ein Gesetz zur Vermeidung von Einweg-Kunststofftragetaschen im Handel mit Ausnahmeregelungen für dünne Knotenbeutel beschlossen.

TÜV AUSTRIA ist seit 25 Jahren im Marktsegment der Bioplastik-Zertifizierung tätig und Weltmarktführer bei der Überprüfung entsprechender Produkte.

Am 02. Juli 2019 beschloss der Nationalrat mit großer Mehrheit die Rechtsbereinigungsnovelle 2019 des Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) 2002, die Anfang kommenden Jahres in Kraft treten wird und einen eigenen Passus zum künftigen Umgang mit Plastiksackerl im Handel enthält. Diese sind ab 01.01.2020 – bis auf wenige Ausnahmen – verboten. Mit diesem Beschluss zählt Österreich europaweit zu den Vorreitern hinsichtlich Vermeidung von Einwegplastik und setzt ein starkes Signal gegen die Wegwerf-Gesellschaft.

Das Verbot umfasst alle Einweg-Tragetaschen aus Kunststoff („Plastiksackerl“) mit einem Griff oder Henkel. Ausgenommen sind „sehr leichte Knotenbeutel“, die aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden und zur Eigenkompostierung geeignet sind. Das betrifft vor allem Obst- und Gemüsebeutel, die in Supermärkten im Einsatz sind.

TÜV AUSTRIA zertifiziertes Bioplastik.
Dass diese Ausnahmeregelung zu tragen kommt, kann durch eine entsprechende Zertifizierung nachgewiesen werden. TÜV AUSTRIA bietet eine Produktzertifizierung, im Rahmen derer Produkte auf diese Kriterien überprüft und nach erfolgreicher Prüfung mit dem Label „TÜV AUSTRIA OK compost HOME“ versehen werden. Die Zertifizierung bestätigt, dass sich diese Produkte innerhalb von maximal 12 Wochen auch am Heimkompost großteils zersetzen und spätestens nach einem Zeitraum von sechs Monaten zu mindestens 90% zerfallen. Heimische Handelsketten wie etwa die REWE Group oder SPAR setzen bereits vor Inkrafttreten der nationalen Gesetzgebung auf von TÜV AUSTRIA zertifizierte Bio-Sackerl.

Nur zertifizierte Produkte unterstützen beim Sortieren.
Die auf Produkten angebrachten Prüflabels dienen Verbrauchern zur Orientierung und geben Hinweise auf die korrekte Entsorgung der Produkte. Die unterschiedlichen Zertifizierungssysteme von TÜV AUSTRIA – neben dem OK compost-Label existieren auch weitere Produktzertifizierungsschemata (OK biodegradable und OK biobased für abbaubare und biobasierte Produkte) – wurden für die jeweilige Umgebung (Industrie- oder Heimkompostierung biologischer Abbau in Boden, Wasser oder Meer) entwickelt. Biologische Abbaubarkeit von Produkten darf jedoch niemals eine Entschuldigung für unsachgemäße Entsorgung sein!

Weiterführende Informationen zum TÜV AUSTRIA Produktzertifizierungs-Portfolio im Bereich Bioplastik: www.tuv-at.be/de/ok-compost/ und www.tuvaustria.com/okcompost-video-DE

Rückfragen & Kontakt:
TÜV AUSTRIA Group | Mag. Julia Guthan | TÜV AUSTRIA-Platz 1
2345 Brunn am Gebirge | julia.guthan@tuv.at | +43(0)664 604 54 6225

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