Regionale Fahrverbote an Feiertagen: Logistikstress pur!

Regionale Feiertage und damit einhergehende Fahrverbote stellen die Transportwirtschaft vor schwer lösbare Probleme, ihrem Versorgungsauftrag für Wirtschaft und Verbraucher nachzukommen. So wird auch in diesem Jahr am 31. Oktober ein Fahrverbot in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gelten, obwohl in anderen Bundesländern die Produktion läuft.

Während regionaler Feiertage darf zwischen 00:00 Uhr und 22:00 Uhr kein Güterverkehr auf allen Straßen dieser Länder – auch auf den überregionalen Autobahnen – stattfinden. Am nächsten Tag machen Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland die "Schotten" dicht, während in allen anderen Bundesländern gearbeitet wird und der Wirtschaftsverkehr laufen muss.

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. kritisiert dies. Die "Kleinstaaterei" regionaler Feiertage führe zu Logistikstress pur, der einem modernen Wirtschaftsstandort schadet und keinen erkennbaren Nutzen stiftet, so der Verband. Für die Transportwirtschaft bedeuteten regional begrenzte Fahrverbote in einem Teil der Republik, dass Transporte vor- oder nachgeholt werden müssen. Dies hätte wiederum Auswirkungen auf die Disposition des Fuhrparks und der Fahrer. Zusätzlicher Stress und Druck in der Transportabwicklung wären die Folgen. Die Straßen wären an den beschränkungsfreien Tagen der "Rumpfwoche" noch stärker staubelastet und die Verkehrssicherheit leidet.

Der BGL fordert seit Jahren, dass in den von Feiertagen betroffenen Bundesländern zumindest die Autobahnen für den Transitverkehr zu denjenigen Bundesländern offen bleiben, für die der jeweilige Tag ein ganz normaler Werktag ist.

Das gesamte Ausmaß der Kleinstaaterei und des Verhaltens "Nur-nicht-vor-meiner-Haustür" mache die Senatsverwaltung in Berlin offenkundig, so der BGL weiter. Zur Versorgung der Stadt Berlin werden die Autobahnen in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen am 31. Oktober trotz Feiertag für schwere Nutzfahrzeuge offen gehalten.

Diese Ausnahmepraxis zeige die Lösung auf, wie das Problem einer verkürzten Arbeitswoche in einzelnen Bundesländern und die Aufrechterhaltung von Produktions- und Versorgungsverkehren im Sinne aller Betroffenen gelöst werden könnte. BGL-Präsident Hermann Grewer: "Es muss sich etwas bewegen im Logistikstandort Deutschland, wenn Verkehrsbeschränkungen regionaler Feiertage nicht länger auf dem Rücken des Fahrpersonals ausgetragen werden sollen. Oftmals werden unsere Fahrer für einen Tag auf unwirtlichen Autobahnparkplätzen buchstäblich "gefangen gesetzt", um danach mit hohem Termindruck die Fahrt fortzusetzen. Im Sinne einer sozialen und wirtschaftlich sinnvollen Lösung und nicht zuletzt aus Verkehrsicherheitsgründen fordert der BGL eine pragmatische Lösung, den Wirtschaftsverkehr durch Bundesländer mit regionalen Feiertagen auf den Haupttransitrouten offenzuhalten."

Der BGL hat die Hausleitung des BMVBS gebeten, durch eine erneute Initiative die Länder zu einer koordinierten Problemlösung zu veranlassen.

Quelle: MyLogistics
Portal: www.logistik-express.com

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