RFID-Labels ermöglichen eine wirtschaftliche und fälschungssichere Fahrerlaubniskontrolle

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs müssen gewerbliche Fuhrparkbetreiber regelmäßig die Fahrerlaubnisse der Fahrer überprüfen und kontrollieren. RFID-Führerscheinlabel von smart-TEC minimieren den Aufwand und zeigen gleichzeitig Manipulationsversuche an.

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs gibt vor, dass der gewerbliche Fuhrparkbetreiber die Überprüfung und den Nachweis der gültigen Fahrerlaubnis zweimal jährlich durch Einsichtnahme und Dokumentation des Original-Führerscheins vornehmen muss (vgl. BGH VRS 34, 354).

Um die Prüfung einfach und wirtschaftlich zu gestalten, kann der Einsatz der RFID-Technologie eine gute Lösung darstellen. Zusätzlich kann die RFID-Technologie für weitere Abläufe im Unternehmen, z.B. Fuhrparkmanagement, Fahreranmeldung, Dokumentation der Fahrten etc., verwendet werden.

Die RFID-Führerscheinlabel von smart-TEC beispielsweise verfügen über eine fälschungssichere Seriennummer im Chip. Diese Nummer ist weltweit einmalig und kann für die eindeutige Identifikation und Zuordnung zum Führerscheininhaber eingesetzt werden. Nach Aufbringung und kurzer Einwirkzeit des smart-LABEL auf den Führerschein tritt der Manipulationsschutz unmittelbar in Kraft. Unerlaubtes Ablösen führt in der Regel zur vollständigen Zerstörung des RFID-Labels  und Verlust der RFID Funktionalität. Ein Missbrauch durch Entfernen des RFID-Führerscheinlabels, z.B. bei Fahrverbot oder Entzug ist somit ausgeschlossen.

Bei Bedarf kann der zusätzliche Speicherplatz auf dem Chip für weiterführende Anwendungen genutzt werden. Dieser Speicher kann mit kundenindividuellen Information beschrieben werden. www.smart-tec.com

Quelle: smart-TEC GmbH und Co KG

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