Schienen-Control Kommission: Verspätungsentschädigungen auch für Wochen- und Monatskarten

Durch die Bemühungen der Eisenbahn-Regulierungsbehörde Schienen-Control werden nun auch angemessene Verspätungsentschädigungen für Fahrgäste mit einer Wochen- oder Monatskarte der ÖBB-Personenverkehr bzw. eines Verkehrsverbundes ausbezahlt.

Demnach haben Zeitkartenbesitzerinnen und -besitzer nun ab einer Zugverspätung von 20 Minuten den Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 1,50 Euro. Da die Verspätungsentschädigung allerdings erst ab vier Euro ausbezahlt wird, ist es wichtig, dass sich Fahrgäste eine Zugverspätung immer bestätigen lassen.

Verkehrsminister Gerald Klug: „Österreich hat sich zum Bahnland Nummer 1 in der EU entwickelt und diesen Weg gehen wir konsequent weiter. Wir verbessern laufend das Angebot auf der Schiene und bauen gleichzeitig die Rechte der Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer aus. Damit sorgen wir für gute und pünktliche Verbindungen, auf die sich die Pendlerinnen und Pendler verlassen können.“

Aufgrund der nicht zufriedenstellenden Evaluierung des bisherigen Entschädigungsmodells, leitete die Schienen-Control Kommission ein aufsichtsbehördliches Verfahren ein. Ziel war es, ein neues kundenfreundlicheres Entschädigungsmodell zu erarbeiteten. Mit September 2015 wurde dieses nun von der Schienen-Control Kommission genehmigt. Dadurch ergeben sich folgende Vorteile für Zeitkartenbesitzerinnen und –besitzer: Eine Entschädigung muss nun bereits ab 20 Minuten Zugverspätung gutgeschrieben werden und nicht wie vormals erst ab 30 Minuten. Auch wurde der Entschädigungsbetrag auf 1,5 Euro für eine Zugverspätung verdoppelt.

Verspätung des Zuges bestätigen lassen
Da Entschädigungsbeträge für Zeitkartenbesitzerinnen und –besitzer erst ab vier Euro (das heißt ab drei Zugverspätungen) ausbezahlt werden, ist es wichtig, dass sich Fahrgäste immer eine Bestätigung über die Verspätung des Zuges einholen. Das Einholen einer Bestätigung für Wochen- und Monatskarten der ÖBB-Personenverkehr oder eines Verkehrsverbundes ist über das ÖBB-Kundenservice unter 051717, online unter http://fahrplan.oebb.at/bin/trainsearch.exe/dn sowie bei allen ÖBB-Ticketschaltern bis 60 Minuten nach Zugankunft möglich. Bei der Abwicklung über einen ÖBB-Ticketschalter wird ein etwaiger Anspruch direkt vor Ort geprüft und grundsätzlich gleich in bar ausbezahlt. Auf Wunsch wird der Entschädigungsbetrag aber auch auf das Konto überwiesen.

S E R V I C E – Auf der Homepage der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, einer Abteilung der Schienen-Control, unter www.passagier.at oder www.apf.gv.at stehen Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugreisenden alle Informationen über ihre Rechte und Ansprüche zur Verfügung. Gerne sendet die apf die neuen Passagierrechtefolder für Bahn und Flug auch per Post zu. Die wichtigsten Fälle, in denen die apf vermitteln kann, sind:

  • Entschädigungen für Verspätungen,
  • Erstattungen für Ausfälle bzw. Annullierungen von Fahrten oder Flügen,
  • fehlende Informationen über Fahr- und Fluggastrechte sowie
  • die Nichteinhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderung, z. B. bei fehlender Hilfeleistung.

Darüber hinaus vermittelt die apf im Bahnverkehr auch etwa bei Strafzahlungen (z. B. für fehlende Tickets), Erstattungen von (z. B. nicht genutzten) Fahrkarten sowie beschädigtem oder verlorenem Gepäck.

Über die Schienen-Control GmbH
Als Regulierungsbehörde sorgt die Schienen-Control für einen freien Zugang zur Schienen zu angemessenen Preisen. Mit umfassender Marktkenntnis und hervorragenden Kontakten zu Bahnunternehmen, Institutionen sowie dem Netzwerk internationaler Regulierungsbehörden verbessert die Schienen-Control kontinuierlich die Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb.

Als Schlichtungsstelle verhilft die, als Abteilung bei der Schienen-Control angesiedelte, Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, Fahrgästen und Passagieren im Streitfall mit einem Bahn-, Bus-, Schiffs- oder Flugunternehmen zu ihrem Recht. Und das immer kostenlos und provisionsfrei.

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