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Schifffahrtsabgaben auf der Mosel werden abgeschafft

Ab dem 1. Juli 2025 werden auf der Mosel keine Schifffahrtsabgaben mehr erhoben. Darauf haben sich Vertreter der Mosel-Anrainerstaaten Deutschland, Frankreich und Luxemburg nach jahrelangen Gesprächen geeinigt. Ein entsprechendes Änderungsprotokoll zum Mosel-Vertrag wurde am 18. September im Dreiländereck bei Schengen unterzeichnet.

Binnenschiffer müssen seit der Einweihung der Großschifffahrtsstraße Mosel im Jahr 1964 für das Befahren Abgaben zahlen. Die Grundlage dafür bildet der Mosel-Vertrag von 1956, in dem Deutschland, Frankreich und Luxemburg beschlossen, den Fluss von Koblenz bis Thionville mit Staustufen auszubauen. Die Bau- und Unterhaltskosten hierfür wurden über die Befahrensabgabe finanziert.

Zuständig für die Verteilung der Abgaben – im Jahr 2019 betrugen die Einnahmen daraus 7 Mio. Euro – ist die Internationale Mosel-Gesellschaft. Sie wird im Zuge der Abschaffung der Abgaben aufgelöst. Von dem Änderungsprotokoll unberührt bleibt der sukzessive Bau der zweiten Schleusenkammern an der deutschen Mosel. Die Bundesregierung betrachtet das als wichtige Maßnahme zur Erhöhung der Kapazität und der Zuverlässigkeit des Verkehrswegs.

Der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB) begrüßt die nun getroffene Einigung: „Die Abschaffung der Abgaben auf der Mosel, auf der jährlich immerhin rund 7 Mio. Tonnen Güter transportiert werden, bedeutet, dass wir Binnenschiffstransporte kosteneffizienter durchführen können. So wird einerseits ein wichtiger Anreiz für eine zunehmende Verlagerung von Gütern auf die Wasserstraßen gesetzt, andererseits kann auch die Wirtschaft in der Region Mosel-Saar von dieser Maßnahme profitieren.“

www.binnenschiff.de

Quelle: OEVZ

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