Seehafenpolitik der neuen Bundesregierung: Niedersächsische Seehäfen erwarten zügigen Infrastrukturausbau

Die niedersächsische Seehafenwirtschaft fordert eine konsequente Umsetzung der Koalitionsvereinbarung von CDU/CSU und SPD, wonach ein Schwerpunkt beim Ausbau der Verkehrsanbindungen der deutschen Seehäfen gesetzt werden soll. Hintergrund ist die aktuelle Seeverkehrsprognose des Bundesverkehrsministeriums. Danach soll der Güterumschlag in den deutschen Seehäfen bis zum Jahr 2030 um 74 Prozent von auf 468 Millionen Tonnen steigen. Damit verbunden ist eine entsprechende Zunahme der Güterverkehrsleistung im Seehafenhinterland.

„Neben Hamburg und Bremen ist insbesondere das Küsten- und Transitland Niedersachsen auf eine leistungsfähige, trimodale Verkehrsinfrastruktur angewiesen“, sagte Dr. Andreas Schmidt, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Niedersächsische Seehäfen, anlässlich eines Parlamentarischen Abends zur Seehafenpolitik der neuen Bundesregierung in Berlin (18. Februar). In diesem Zusammenhang würdigte er die klare Positionierung des niedersächsischen Wirtschaftsministers Olaf Lies, der die Verkehrsanbindung der Seehäfen ganz oben auf seine Agenda gesetzt habe.

„Um einen schnellen Zu- und Abfluss der Güter an der Küste zu gewährleisten, muss die Umsetzung der in der ‚Ahrensburger Liste‘ genannten vorrangigen Verkehrsinfrastrukturprojekte vorangetrieben werden“, so Schmidt. Dazu gehörten insbesondere der Neubau der Küstenautobahn A20 mit fester Elbquerung, Ausbau und Elektrifizierung der Bahnstrecke Oldenburg-Wilhelmshaven, die Realisierung der Y-Trasse oder einer vergleichbar leistungsfähigen Strecke für den Schienengüterverkehr, die Fahrrinnenanpassung an Unter- und Außenweser und die Außenemsvertiefung.

Entsprechend der Ankündigung der großen Koalition, der Seehafenhinterlandanbindung eine besondere Bedeutung beizumessen, müssten diese Projekte im kommenden Bundesverkehrswegeplan als „Vordringlicher Bedarf Plus“ aufgenommen werden, mahnte Schmidt. Neben den Projekten der „Ahrensburger-Liste“ seien unbedingt auch die Instandsetzung und der Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals als seewärtige Zufahrt zu berücksichtigen.

Als einen ersten wichtigen Schritt bezeichnete Schmidt die Ankündigung der Bundesregierung, zusätzlichen Finanzierungsmittel von jährlich rund 1,25 Milliarden Euro für dringend notwendige Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur einzustellen. „In Anbetracht des milliardenschweren Sanierungs- und Investitionsstaus der vergangenen Jahre über alle Verkehrsträger hinweg ist dies jedoch vollkommen unzureichend“, fügte der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Niedersächsische Seehäfen hinzu. Eine bedarfsgerechte Entwicklung der Seehafenanbindungen sei nur durch einen deutlich höheren Verkehrsetat und durch längere Finanzierungslinien darstellbar. Ausdrücklich befürworte die Arbeitsgemeinschaft daher die überjährige Mittelbereitstellung.

Mit Blick auf die Anbindung der niedersächsischen Seehäfen über die Binnenwasserstraßenbegrüßt die Arbeitsgemeinschaft Niedersächsische Seehäfen den Plan der neuen Bundesregierung, künftig bei ihrer Wasserstraßenkategorisierung neben der Tonnage auch weitere wirtschaftliche Kriterien zu berücksichtigen. „Durch seine weitmaschige Netzstruktur bietet das nordwestdeutsche Kanalnetz mit seiner Anbindung an die Seehäfen eine ausbaufähige Transportalternative zu den heute bereits teilweise überlasteten Verkehrsträgern Straße und Schiene“, unterstrich Schmidt. Nach seiner Überzeugung dürfen Wachstumspotenzialevon Hafenstandorten nicht dadurch gefährdet werden, dass nur die beförderte Gütermenge betrachtet wird.

Quelle: AG Niedersächsische Seehäfen

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