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Sektorales Fahrverbot: Einstweilige Verfügung aus Brüssel erwartet

„Die Erlassung des sektoralen Fahrverbots wird ausschließlich die regionale heimische Wirtschaft belasten“, kritisiert Alexander Klacska, Obmann der Bundessparte Transport und Verkehr in der Wirtschaftskammer Österreich, das gestern, Mittwoch, von der Tiroler Landesregierung erlassene sektorale Fahrverbot für bestimmte Straßengütertransporte auf der A12 Inntalautobahn. „Durch ein weiteres Fahrverbot werden nur Umwegverkehre verursacht und keine zusätzlichen Schienenkapazitäten geschaffen“, erläutert Klacska.

Gelindere Maßnahmen führen auch zum Ziel
„Um auf die Herausforderungen des ansteigenden Wirtschafts- und Individualverkehrs angemessen zu reagieren, wäre es sinnvoller, Anreize zu schaffen statt weitere Verbote zu erlassen, die die ohnehin unter Druck stehenden Unternehmen zusätzlich belasten“, warnt Klacska. So sollten rasch die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zur Konkretisierung des Gesamtverkehrsplans im Güterverkehr umgesetzt werden, wie ein verbessertes Terminalkonzept oder die generelle Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts für kranbare Sattelanhänger auf 41t unabhängig vom Einsatz im kombinierten Verkehr. „Damit wird der intermodale Verkehr weit mehr gefördert als durch EU-rechtswidrige Maßnahmen“, so Klacska weiter.

Einstweilige Verfügung aus Brüssel erwartet
Der EuGH hat schon bei den letzten zwei Anläufen der Tiroler Landesregierung, ein sektorales Fahrverbot zu erlassen, dieses für unzulässig erklärt. 2003 wurde sogar eine einstweilige Verfügung erlassen. „Wir erwarten daher jetzt ein ähnliches Vorgehen. Es wäre mehr als verständlich, wenn dem Gerichtshof – ebenso wie der österreichischen Verkehrswirtschaft – nun endgültig der Geduldsfaden reißt und er sofort mit einer Untersagung der Exekutierung des Fahrverbots reagiert“, meint Klacska. „Die Wirtschaft bekennt sich weiterhin zur Wahlfreiheit des Verkehrsmittels sowie zur Förderung der Intermodalität – aber mit Augenmaß und ohne zusätzliche Belastungen für die heimischen Unternehmen“. (PWK360/PM)

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