Sichere Privatsphäre für Konsumenten

Mehr Schutz der Privatsphäre – das ist mit dem aktualisierten GS1 Standard  für die Radiofrequenztechnologie (RFID) möglich. Er wurde jetzt auf globaler Ebene von den GS1 Organisationen verabschiedet. „Bislang haben die Seriennummern, die mit dem Elektronischen Produktcode (EPC) auf dem Transponder gespeichert sind, Datenschützern Kopfzerbrechen bereitet. Sie bieten auf der einen Seite Schutz vor Fälschungen. Auf der anderen Seite lassen sich Einzelprodukte auch nach dem Verkauf unter ganz bestimmten Voraussetzungen verfolgen“, erklärt Roman Winter, Projektmanager EPC/RFID bei GS1 Germany. „Bei Transpondern, die den neuen Standard nutzen, können die Seriennummern beim Kassiervorgang ausgeblendet werden. Damit erhalten Konsumenten die Sicherheit, dass sich nach Abverkauf keine einzelnen Bewegungsprofile erstellen lassen.“

Künftig geben RFID-Transponder auch darüber Auskunft, ob sie direkt im Produkt eingebettet wurden. „Gerade bei hochwertigen Kleidungsstücken ist das nicht unüblich, um vor Diebstahl zu schützen“, so Winter weiter. „Der neue Standard erlaubt, dass der Verkäufer an der Kasse direkt sieht, ob ein Chip im Etikett integriert oder eingenäht ist. Eingebettete RFID-Transponder können dann gezielt deaktiviert werden.“

Der Standard mit dem Namen „EPC Air Interface Standard Gen2v2“ regelt den berührungslosen Austausch von Daten zwischen RFID-Transponder und Lesegerät. Mit dem Update des allgemein als Gen2 bekannten Standards können gespeicherte Informationen außerdem verschlüsselt und so vor unberechtigtem Auslesen durch Dritte geschützt werden.

Anwender der EPC/RFID-Technologie benötigen für den Einsatz des neuen RFID-Standards in der Regel nur ein Software-Update der Lesegeräte. Bereits im Umlauf befindliche Transponder bleiben weiterhin lesbar.

Quelle: GS1 Germany

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