Klage wegen Betriebsratswahl: Nächste Bauchfleck-Landung von Laudamotion
Ryanair-Tochter verlor auch in zweiter Instanz – vida-Liebhart: Regierung braucht endlich Strategie gegen Airlines, die nationales Recht mit Füßen treten
Die Billigairline Laudamotion hat mit ihrer Klage gegen den Betriebsrat auch in zweiter Instanz eine glatte Bauchfleck-Landung hingelegt. Die Ryanair-Tochter wollte die Wahl des Betriebsrats für ungültig erklären lassen. In erster Instanz hatte Laudamotion bereits am Landesgericht Korneuburg gegen den Betriebsrat, der Rechtsschutz durch die Gewerkschaft vida erhält, verloren. „Die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils durch das Oberlandesgericht Wien bedeutet, die Betriebsratswahl vom 9. Oktober 2019 war weder anfechtbar noch nichtig“, freut sich Daniel Liebhart, Vorsitzender des vida-Fachbereichs Luftfahrt, über diesen „erneuten Sieg der Gerechtigkeit gegen eine Airline, die österreichisches Recht mit Füßen tritt und deren Belegschaft unter Sozialdumping und anderen Schikanen seitens der Geschäftsführung leidet.“
Der Fachbereichs-Vorsitzende Liebhart appelliert an die Bundesregierung, die Augen vor den Problemen in der Luftfahrt nicht länger zu verschließen: „Bisher haben wir alle Gerichtsverfahren gegen Laudamotion gewonnen. Das heißt, der Ryanair-Konzern hat in Österreich außerhalb des österreichischen Rechtsbogens agiert“, so Liebhart, der darauf hinweist, dass ein Konzern, der ganz klar rechtsbrüchig wurde und sein Verhalten trotz massiver Hinweise auf dieses Fehlverhalten nicht änderte, weiter hunderte Flugzeuge quer durch Europa steuert. Die Regierung müsse sich eine Strategie zulegen, wie zukünftig so ein massiv unmoralisches und gegen die österreichischen Sitten verstoßendes Unternehmensagieren präventiv verhindert werden kann, so Liebhart und schließt: „Vor kurzem haben wir in einem offenen Brief die Verantwortlichen in der Regierung abermals auf die Probleme in der Luftfahrt hingewiesen – eine Reaktion ist bis heute ausständig.“
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