Neue EU-Vorschrift für Handgepäck in Kraft
Mit 6. November 2006 tritt eine neue EU-Verordnung betreffend der Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck sowie der erlaubten Handgepäcksgröße in Kraft.Auf allen Flügen, die von Flughäfen im EU-Raum sowie, Norwegen, Schweiz und Island abheben, wird die Mitnahme von Flüssigkeiten pro Passagier stark limitiert. Passagiere werden daher gebeten, folgendes zu beachten: Flüssigkeiten, Cremen, Pasten, Gels, Sprays,…