‚Verfahren 4200‘: Karl Hannl präsentiert deutsches Gutachten

Zum ‚Dauerbrenner‘ Zollanmeldung nach dem Verfahrenscode 4200 in der Europäischen Union gibt es jetzt auch ein Gutachten von Dr. Klaus Reiche
 
Die Berichterstattung der Österreichischen Verkehrszeitung über die Zollabfertigungen nach Verfahrenscode 42xx ruft weitere Experten auf den Plan. So spielte der mit der Klärung der Vertreterfrage beschäftigte Karl Hannl von der Hannl + Hofstetter Int. Spedition GmbH unserer Redaktion Informationen bezüglich eines Gegengutachtens dieser Rechtssache zu. Sein Bestreben für die Speditionsbranche ist es, Spediteure von allfälligen nachträglichen Haftungen der Einfuhrumsatzsteuer zu befreien, „können wir doch nicht für Dinge haften, die wir nicht zu verantworten haben“, hebt Hannl hervor.
 
Wie unserer Meldung ‚Gutachten beleuchtet Risiken der Zollabfertigungen 42xx‘ auf www.oevz.com vom 11.07.2012 zu entnehmen ist, beauftragte der Fachverband Spedition und Logistik in der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) Deloitte mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens der Zollabfertigungen nach Verfahrenscode 42xx – sogenannter Drittlands- oder EU-Verzollungen – unter Verwendung der Sonder-UID-Nummer für Spediteure. Karl Hannl hat im Gegenzug gemeinsam mit der Unterstützung von 16 Spediteuren und einem Versicherungsunternehmen ein Gegengutachten bei Dr. Klaus Reiche, Richter und ehemaliges Mitglied des Zollsenats beim Finanzgerichts Hamburg, in Auftrag gegeben und vor kurzem erhalten.

Quelle: Österreichische Verkehrszeitung

Portal: www.logistik-express.com   

Ähnliche Beiträge

Schreibe einen Kommentar