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Vorschläge von ÖAMTC und ADAC-Südbayern zur schrittweisen Öffnung des Grenzverkehrs zu Bayern

„Über kurz oder lang brauchen wir einheitliche und verbindliche Lösungen für den Transit über das „Deutsche Eck“ und Besuche des Lebenspartners über die Grenze“, analysieren die ÖAMTC-Mobilitätsinformationen beim Club eingelangte Anfragen. „Diese zwei Themenbereiche umfassen ein Gros der Beauskunftungen die wir in den letzten Tagen abgewickelt haben.“ Das Problem besteht darin, dass es unterschiedliche und teilweise undurchsichtige Bestimmungen, sowie keine einheitliche Abwicklung an den Grenzstationen zu Bayern gibt. Die Gefahr dabei: Die Ausreise aus dem einen jeweiligen Land verläuft großteils problemlos, Schwierigkeiten bei Einreise ins jeweils andere Land und/oder die Wiedereinreise sind aber an der Tagesordnung.

Öffnung des Transits über das Deutsche Eck „Die derzeitige Situation – kein Transit über die Autobahnverbindung Walserberg-Kufstein („Großes Deutsches Eck) und die starke Einschränkung der Passage Salzburg-Bad Reichenhall-Lofer („Kleines Deutsches Eck“) nur für bestimmte Berufsgruppen – ist unbefriedigend und wird sich auf die Dauer von Monaten auch nicht aufrecht halten lassen“, sind sich ADAC-Südbayern und ÖAMTC einig. Eine Korridorlösung wäre für die Partnerclubs wünschenswert. Für die Erleichterung sprechen gute Gründe: Erstens hat die Bevölkerung beider Länder verstanden, worum es geht und hat sich sehr diszipliniert und verantwortungsvoll verhalten. „Wir sehen keine Gründe, warum das im Fall des Transits anders werden sollte.“ Und zweitens wäre das „Deutsche Eck“ ideal als Probelauf für andere Grenzöffnungen. „Unter welchen Auflagen und Bestimmungen zukünftige Grenzübertritte auch zu anderen Ländern vollzogen werden, man könnte vor Ort wertvolle Erfahrungen zum Ablauf sammeln. Außerdem kann man hier, schon wegen der Abwicklung des Reiseverkehrs in den letzten Jahren, auch schon auf gewisse Routinen zurückgreifen“, so der ÖAMTC.

Grenzübertritt von Paaren Ein ähnliches Problem stellt sich für die ÖAMTC-Mobilitätsinformationen zum Thema Besuchsrecht für Lebenspartner. „Bislang war Vorarlberg das einzige Bundesland, das eine Einreise von Lebenspartnern unter gewissen Auflagen gestattet hat.“ Am Mittwoch wurde nun vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMSGPK) klargestellt, dass die Einreise „unter besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis“ grundsätzlich möglich ist und somit Menschen, die in grenzüberschreitenden Partnerschaften leben, ihren Lebenspartner jenseits der Grenze auch besuchen dürfen. Ein Nachweis müsse nicht erbracht werden, es reiche eine „glaubhafte Darstellung“ der Partnerschaftssituation. Der ÖAMTC hofft, dass das in der Praxis ab sofort auch gelebt wird und Besuche bilateral zwischen Bayern und Österreich möglich sind.

Alle Infos Mobilitätseinschränkungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus: https://www.oeamtc.at/thema/reiseplanung/
Parken: www.oeamtc.at/parken
ÖAMTC-Apps: www.oeamtc.at/app

(Schluss)
Alfred Obermayr

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