WKÖ-Buchmüller: Betriebsratsgründung ist nicht Verpflichtung der Unternehmen

„Unternehmen, in denen es keinen Betriebsrat gibt, grundsätzlich als Sorgenkinder und Verhinderer darzustellen, ist nicht nur inkorrekt, sondern auch nachteilig für den Ruf der Unternehmen“, betont Peter Buchmüller, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), und weist eine derartige pauschale Verurteilung, wie sie die GPA jüngst aussprach, vehement zurück.

„Die Gründung eines Betriebsrates obliegt ausschließlich der Initiative der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in jedem Unternehmen. Erfolgt dies nicht, ist davon auszugehen, dass es seitens der Belegschaft keinen dahingehenden Bedarf gibt. Dies ist somit keinesfalls den Unternehmen negativ anzulasten“, so Buchmüller. Schon allein aus Fairness gegenüber den Unternehmen sei es dringend geboten, derartige „Generalverurteilungen“ zu unterlassen, so Buchmüller in Richtung GPA. (PWK190/SR)

Rückfragen & Kontakt:

Mag. Iris Thalbauer
Bundessparte Handel
Wirtschaftskammer Österreich
Telefon: +43 5 90 900 3339
Fax: +43 5 90 900 214
Email: bsh@wko.at

Translate »