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WKÖ-Trefelik: Kurzarbeitsmodifikation muss auch für den Handel rasch und unkompliziert möglich sein

Fairness für alle Betriebe – Kompensation auch im Handel dringend notwendig.

Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), begrüßt die Ankündigung von Bundesministerin Aschbacher, die Kurzarbeit im Lichte der aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen zu adaptieren. Die Corona-Kurzarbeit hat schon bisher wesentlich dazu beigetragen, Beschäftigung und Kaufkraft zu sichern. Die neuen Einschränkungen erfordern jedoch einige Anpassungen. Die unbürokratische und rasche Adaption sollte aber nicht nur für die von der Schließung betroffenen Betriebe gelten, sondern auch für den Handel. „Ich rechne in den nächsten Wochen damit, dass auch im Handel weniger Mitarbeiter gebraucht werden. Um die Arbeitsplätze zu sichern und zu erhalten, muss auch für die Handelsunternehmen die Möglichkeit bestehen, die Arbeitszeit unbürokratisch von derzeit 30 Prozent auf ein geringeres Ausmaß zu reduzieren.“

Gerechtigkeit und Fairness für alle Betriebe.
Handelsobmann Rainer Trefelik: „Es geht in der jetzigen Situation um Gerechtigkeit und Fairness für alle Betriebe – für jene, die offen haben, und für jene, die schließen müssen. Auch indirekt Betroffene wie z.B. der Großhandel, der die nun geschlossene Gastronomie beliefert, brauchen rasch finanzielle Unterstützung. Weniger Kundenfrequenz bedeutet weniger Umsatz. Dafür braucht auch der Handel eine rasche finanzielle Kompensation – für alle Betriebe, die unverschuldet in diese schwierige Lage gekommen sind.“

Der Handel darf zwar die Geschäfte offenhalten, wird aufgrund der aktuellen Situation dennoch mit starken Umsatzrückgängen konfrontiert sein: Der Handel fordert daher ebenfalls eine Ersatzrate für die Umsatzrückgänge während der Lockdown-Phase und die Gleichbehandlung mit geschlossenen Betrieben. (PWK502)

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