Aktueller Stand des grenzüberschreitenden eCommerce, elektronisch fortgeschrittene Datendienste, grenzüberschreitende Mehrwertsteuer und Zölle

Die deutschen und europäischen Medien haben die derzeitige, ungleiche Behandlung von Postsendungen im Netz der Postverwaltungen, d. h. präferenzierter Verzollung & De-minimis-Behandlung im Vergleich zur inländischen Abwicklung und Behandlung von gewerblichen Kurier-, Express- und Paketdienst-Sendungen innerhalb der EU aufgegriffen.

Ausländische Händler vermeiden Steuerzahlungen
Die Mehrwertsteuer und die damit verbundenen Einfuhrzölle sind Steuern, die zur Unterstützung lokaler und regionaler Länder- und kommunaler Strukturen dienen. Warum also zum Beispiel lässt die deutsche Regierung bei ausländischen Händlern Steuerverzicht zu, während ihre inländischen Mitbewerber Steuern zahlen müssen? Schlimmer noch: Bestimmte marktbeherrschende Akteure, Plattformen und Portale nutzen ihre „multinationale“ Struktur eher dazu, um Tarife und Zölle zu ihren eigenen Gunsten zu optimieren und die daraus resultierenden Erträge kaum oder gar nicht an den Endverbraucher oder die registrierten Händler weiterzugeben.

Die Einführung der digitalen Zollabfertigungs- und Einfuhrabgabeprozesse wird zur Schaffung gleicher Ausgangsbedingungen beitragen
Das von Copenhagen Economics, in deren Studie „EFFECTS OF REMOVING THE VAT DE MINIMIS ON E-COMMERCE IMPORTS for POSTEUROPE“ (von PostEurope – der Lobbygruppe der europäischen Postverwaltungen [von den Staaten eingesetzte Universaldienstetreiber] bezahlt) vorgetragene Argument, dass es zu teuer wäre, geringwertige Güter steuer- und zollrechtlich zu vergebühren, trifft vielleicht in einer analogen Welt zu. E-Commerce ist jedoch per definitionem digital. Ecommerce Europe unterstützt daher den Ansatz, einen eindeutigen Identifikator zu spezifizieren, der die Welt der Postverwaltungen mit den E-Commerce-Plattformen und Portalen verbindet, die durch die Lieferkette gesteuert werden. Die Zuweisung einer eindeutigen Kennung für jede einzelne Warensendung ist nicht nur richtig, sondern in Bezug auf Transparenz auch sehr zeitgemäß.

Zoll und Finanzamt verlangen eine eindeutige Kennung auf jeder Warensendung
Noch besser ist es, dass die nationalen Zoll- und Finanzämter in den führenden europäischen Mitgliedstaaten diesen Ansatz bereits übernommen haben. Es besteht kein Zweifel, dass diese Vorgehensweise zu einer einheitlichen Infrastruktur führen wird, in der die Behörden (Zoll, Finanz, usw.), Logistik-, Transport- und Zustelldienstleister die einzelnen Sendungen durch Scannen der eindeutigen Kennung auf der Warensendung identifizieren können und die Informationen über den Inhalt in der Sendung mit der Kennung auf der Sendung verknüpfen.

Eine einheitliche Infrastruktur für die geschlossene Post- und offenen Warenwirtschaft-Netzwerke
Eine mögliche Struktur dafür ist bereits für die von den Mitgliedsstaaten des Weltpostvereins (UPU) geschaffene geschlossene Netz von Postverwaltungen, zur Erfüllung der in der Verfassung und den Verträgen der UPU, einer Sonderorganisation der Vereinten Nationen, festgelegten Pflichten und Rechte der Mitgliedstaaten, vorgesehen. Mit der globalen Neudefinition von Produkten und Dienstleistungen, die ab Januar 2018 die Verfolgbarkeit aller Postsendungen die Güter und Waren beinhalten sicherstellen soll, wurde ein erster Schritt zur Umsetzung des globalen Postzollmodells auf der Grundlage fortgeschrittener elektronischer Datendienste und der Transportsicherheit gesetzt. Es ist absehbar, dass dieses Modell für die Postverwaltungen, einschließlich der notwendigen Interkonnektivität zwischen allen Postverwaltungen, bis 2020 von der weltweiten Postgemeinschaft umgesetzt werden wird. Aller Voraussicht wird dies auch das Ergebnis von Entscheidungen sein, die für den außerordlichen Kongresses der UPU Ende 2018, in der Halbzeit der Arbeitsperiode bis 2020 erwartet werden.

Im Oktober 2017 öffnete die UPU ihre Lösungen und Dienstleistungen für die gesamte Postbranche
In manchen UPU-Mitgliedsstaaten wurde bereits mit der Anbindung aller anderen Betreiber an die Postverwaltungen begonnen, von denen die meisten bereits sowohl in enger Zusammenarbeit, als auch in Wettbewerb mit ihren Kollegen arbeiten. Um diese Entwicklung auf eine formalere und transparentere Grundlage zu stellen, hat die UPU beschlossen, ihre datengestützten Dienste für alle Beteiligen, über den Kreis der Postverwaltungen hinaus, zu öffnen, soweit diese direkte Interaktion zwischen den beteiligten Parteien zur Unterstützung der Postverwaltungen dient. Neben dem fortgeschrittenen Datenmodell der elektronischen Post, dass die bestehenden Hürden des grenzüberschreitenden Postsendungenaustausches überwindet, indem es die Daten aller verfolgbaren Postsendungen schon lange vor dem physischen Überschreiten der Grenze oder der Verladung auf Transportmittel erleichtert, hat die Welt der Warenwirtschaftssystem eine eigene, lückenlose, kennzeichnungsbasierte Tracking-Funktionalität geschaffen.

Schnittstellenstandard für grenzüberschreitende Pakete hilft, den Inhalt einer Sendung mit der Sendung zu verknüpfen
Die Beteiligten haben bereits die erste technische Spezifikation für den Brückenschlag zwischen den
beiden Welten, jener der Postverwaltungen und jener der Warenwirtschaftssysteme bzw. gewerblichen,
lagerbasierten Transport- und Logistikunternehmen entwickelt: Ein eindeutiger Identifikator für jede
B2C-Sendung, an einen individuellen Adressateb auf dem Etikett, ermöglicht eine nahtlose Zusammenarbeit zwischen geschlossenen Systemen (nur für bestimmte Betreiber zugänglich) und offenen Systemen (entwickelt für den Austausch von artikelbezogenen Informationen ohne Wettbewerbsabsprachen).

Aufbauend auf DIN/TS17073 (Europäische Technische Spezifikation über Schnittstellen für grenzüberschreitende Pakete) können inhaltsbezogene Informationen mit einer eindeutigen Sendungs-ID kombiniert werden. Die Europäische Kommission hat auch Mittel für Sachverständige bereitgestellt, um die Festlegung technischen Spezifikationen in weiteren zwei Mandaten in diesem Umfeld voranzutreiben. Es handelt sich dabei um – „Anforderungen für elektronisch vorab übermittelte Daten im Postbetrieb, die insbesondere den Sicherheits und Zollanforderungen entsprechen“ – und um – „Anforderungen hinsichtlich der Verbindung, des Zugangs, der Beteiligung und der weiteren Entwicklung offener globaler Netze und Systeme für Postbetreiber und Akteure im weiteren Postsektor.“

Daten über den Inhalt der Sendung werden mit dem Bestands- und dem Management von Warenwirtschaftssystemen verknüpft
Die E-Commerce-Plattformen und -Portale, ob Lagerhaltung selbst oder Warehousing-Dienstleistungen,
verfügen über alle Daten, die für die Bereitstellung von inhaltsspezifischen Informationen für jede
einzelne Sendung erforderlich sind. Deklarationen, Rechnungen, import-/exportbezogene Informationen sind an der Quelle verfügbar – dort, wo die Sendung erstellt wird. Ecommerce Europe und seine nationalen Verbände bringen sind aktiv in zu den anstehenden Änderungen in der europäischen Abwicklung der MwSt/USt und der Zöllprozesse für den Import und Export Warensendungen im europäischen Binnenmarkt ein.

De Minimis; ein System einer analogen Welt, der digitale Binnenmarkt braucht integrierte Lösungen
Der derzeitige Stand der MWSt-Abwicklung mit unterschiedlichen Schwellenwerten (de minimis und
mehr als 75 unterschiedliche MWSt.-Sätze innerhalb der EU selbst) und basierend auf der Annahme,
dass die Erhebung der MWSt. und Zöllen für grenzüberschreitende Waren von geringem Wert zu teuer
und aufwendig ist, ist im heutigen digitalen Binnenmarkt der EU überholt.

Die von der EU spezifizierten Bausteine für den gesicherten elektronischen Austausch elektronischer
Dokumente (eIDAS Reg.; EU910/2014) ermöglichen darüber hinaus eine datenschutzkonformen Austausch von strukturierten Daten, so dass die Berechtigten nur Daten erhalten können, die sie auch
inhaltlich erhalten sollen.

Transport und Logistik (B2B) und Post (B2C) streben nach einheitlichen Lösungen Parallel zur Arbeit im Bereich der grenzüberschreitenden Postzustellung, die sich auf die Zustellung von Einzelstücken an bestimmte Adressaten konzentriert und allgemein als B2C qualifiziert wird, werden auch im B2B-Umfeld die Digitalisierung von Transport und Logistik vorangetrieben.

B2B und B2C sind getrennte Märkte, und es gelten unterschiedliche rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen. Dennoch müssen beide Bereiche so eng wie möglich miteinander verbunden bleiben, da wesentliche Teile der Wertschöpfungskette eng miteinander verwandt, wenn nicht gar identisch sind.

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