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Anschub für E-Flotten und multimodale Mobilitätsknoten

Der Klima- und Energiefonds fördert weiterhin die Anschaffung von Elektrofahrzeugen beziehungsweise Fahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb (Pkw, Nutzfahrzeuge, Busse, Sonderfahrzeuge, Mopeds und Motorräder) sowie multimodale Mobilitätsknoten.

Um den eingeschlagenen Kurs Richtung Dekarbonisierung des heimischen Verkehrssystems weiterzuführen, stellt das Klimaschutzministerium (BMK) für das Jahr 2021 insgesamt 46 Mio. Euro für die Förderung der Elektromobilität zur Verfügung. Ab sofort können sich Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine beim Klima- und Energiefonds aus diesem Topf ihre Förderung für eine umweltfreundliche E-Flotte abholen.

Je nach geförderter Maßnahme erfolgt die Einreichung zur Förderung vor oder nach der Anschaffung. So muss der Antrag für schwere E-Nutzfahrzeuge, E-Busse, E-Flotten, E-Sonderfahrzeuge und multimodale Mobilitätsknoten vor der Anschaffung gestellt werden. Wer E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktureinrichtungen anschafft, muss den Antrag im Nachhinein stellen. Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist der Einsatz von 100 Prozent Strom beziehungsweise Wasserstoff aus erneuerbaren Energieträgern.

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler: „Die Zukunft unserer Mobilität ist klimafreundlich und emissionsfrei. Jede Flotte, die in Zukunft elektrisch fährt, bringt uns diesem Ziel näher. Klimaschutz als Job- und Wirtschaftsmotor löst dabei vielfach Investitionen aus, die jede Menge Arbeitsplätze sichern und schaffen“.

Der Klima- und Energiefonds fördert die Anschaffung von Elektrofahrzeugen beziehungsweise Fahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb (Pkw, Nutzfahrzeuge, Busse, Sonderfahrzeuge, Mopeds und Motorräder) sowie multimodale Mobilitätsknoten. Das sei ein wichtiger Schritt, um Dynamik in die E-Mobilität zu bringen, sind sich die Geschäftsführer Theresia Vogel und Ingmar Höbarth einig.

Die Einreichung ist ab sofort möglich. Die Registrierung ist ausschließlich online unter emob-betriebe.klimafonds.gv.at und bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis 31. März 2022 möglich. Eine aktuelle Übersicht der verfügbaren Budgetmittel findet sich unter https://tinyurl.com/c1zpnzvg.

www.bmk.gv.at;  www.klimafonds.gv.at

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