E-Freight im Kommen
Wer sein Image als innovativer Transport- und Logistikdienstleister stärken will, stellt seine Prozesse so schnell wie möglich auf eine papierlose Luftfrachtabfertigung um. Bei der IATA e-Freight Initiative, dem papierlosen, computergestützten Luftfrachtverkehr, hat die Schweiz eine Vorreiterrolle übernommen. Als erstes Land in Europa kann die Schweiz seit Februar an allen drei internationalen Flughäfen e-Freight-Sendungen abfertigen. Überall sonst, auch in Asien, ist nur ein Flughafen pro Staat e-Freight-fähig. Damit hat die Schweiz nicht nur international an Prestige gewonnen, sondern konnte auch ihre Rolle als Hub für dringende, empfindliche und wertvolle Güter stärken. Die Nationalfluggesellschaft Swiss wiederum kann ihre Effizienz weiter steigern. Um alle Partner der Luftfracht-Supply-Chain mit ins e-Freight-Boot zu holen, widmete sich das 19. SSC-Luftfrachtseminar Ende Januar in Interlaken unter anderem einmal mehr diesem brisanten Thema. Zwar wird seit Jahren über die Vorteile der papierlosen Luftfrachtabwicklung diskutiert, doch die Widerstände, insbesondere bei kleinen und mittelgroßen Spediteuren weltweit, sind weiterhin groß. E-Freight verlangt nicht nur IT-Investitionen, sondern auch Prozessveränderungen und die Aufgabe liebgewonnener Gewohnheiten. Positive Resultate in Form von Kostensenkungen stellen sich erst ein, wenn alle Prozessschritte elektronisch abgewickelt werden. Der Übergang vom e-Freight-Probelauf zum Standard-Handling an den Weltflughäfen konnte daher bis heute nicht vollzogen werden. Doch in diesem Jahr soll sich Einiges ändern. Der Weltlufttransportverband IATA hat inzwischen für 20 der bis zu 30 Dokumente, die eine Luftfrachtsendung begleiten, international akzeptierte, elektronische Formate festgelegt. Eine Schlüsselrolle kommt dem Luftfrachtbrief zu. Mit dem e-AWB entfallen Druck, Transport und physische Archivierung der bisherigen Papierdokumente entlang der gesamten Supply Chain, vorausgesetzt, die Abwicklung bei den anderen Beteiligten ist ebenfalls e-Freight-tauglich. Für Spediteure und Verlader erhöhen sich damit Transparenz und Sicherheit. Denn inhaltliche Angaben können nicht nachträglich verändert werden. Die nicht-autorisierte Nutzung durch Dritte ist ausgeschlossen. Immer mehr Länder führen außerdem aus Sicherheitsgründen Vorab-Importzolldeklarationen ein, die eine elektronische Übermittlung des Luftfrachtbriefs (e-AWB) und anderer Dokumente erfordern (e-Customs). Am 1. Januar trat das EU „Customs Security Filing Programm“ in allen Mitgliedstaaten der EU sowie in Norwegen und der Schweiz in Kraft. Dieses verlangt, dass Fluggesellschaften für alle Waren an Bord (einschließlich Transitware) eine summarische Einfuhranmeldung, eine Umleitungsanzeige und in einigen Ländern eine Ankunftsanzeige elektronisch und innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne an die erste Eingangszollstelle in der EU übermitteln. Die summarische Einfuhranmeldung basiert auf den Informationen des Luftfrachtbriefs. Immer mehr Airlines stellen um Logistik express Redaktion: Ursula Schmeling |