EIPL fordert: Gleiche Transportbedingungen für Apothekenbotendienste, Pharmagroßhandel und Online-Apotheken

Das Bundeskabinett hat am 17. Juli 2019 den Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken beschlossen. Künftig sollen stationäre Apotheken Arzneimittel im Botendienst auf Kundenwunsch grundsätzlich ausliefern dürfen und nicht mehr nur im Einzelfall. Dabei muss die Apotheke dafür Sorge tragen, dass die geltenden Temperaturbedingungen eingehalten werden.

Neben der geplanten Angleichung des Preisniveaus ist dies aus Sicht des European Institute for Pharma Logistics GmbH (EIPL) ein deutlicher Kompetenzgewinn für die Vor-Ort-Apotheken. Die Regelung der Botendienste ist in der „Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung“ festgelegt. EIPL-Geschäftsführer Christian Specht, begrüßt den Entwurf: „Ich halte die Initiative von Jens Spahn zur Abschaffung dieser aktuell wettbewerbsverzerrenden Situation für sehr gut. Allerdings geht der Entwurf noch nicht weit genug, weil er weiterhin zu unbestimmt und ungenau ist. So ist im Zuge der Änderung der Apothekenbetriebsordnung versäumt worden, die genauen Temperaturanforderungen auch für den OnlineVersandhandel klar zu definieren, beziehungsweise den Versand klar als Transport zu definieren und die Good Distribution Practice-Leitlinien (GDP) für die ausländischen Versandapotheken verpflichtend einzuführen. Während für den Großhandel die GDP gelten – und neu auch für die Botendienste der Vor-OrtApotheken – sind die Versandapotheken weiterhin nicht zur GDP-Einhaltung verpflichtet.“

Dass es in der Praxis der Belieferung durch Online-Apotheken dadurch Schwachstellen gibt, hatte das EIPL-Institut bereits im Winter 2017 mit einer Feldstudie nachgewiesen. Auch in den Sommermonaten mit ebenfalls extremen Temperaturspitzen wurden Stichproben gemacht. Die Studie zeigte, dass der von den Online-Apotheken gewählte Versandweg über herkömmliche Paketdienste die Transporttemperatur nicht berücksichtigte, wie es zum Beispiel die Lieferungen des Pharmagroßhandels gemäß GDP üblich ist. Dabei wurden die Medikamente bei Temperaturspitzen oftmals entweder zu hohen oder zu niedrigen Temperaturen ausgesetzt. Um die Qualität des Transports und damit die Patientensicherheit weiter zu erhöhen, fordert Specht den Gesetzgeber deshalb auf,  nachzubessern und auch Online-Versandapotheken dazu zu verpflichten, Temperaturstandards und eine Temperaturkontrolle gemäß GDP zu gewährleisten.

Als beratendes Unternehmen für alle Player entlang der pharmazeutischen Lieferkette und umfassender Dienstleister bei der Aufrechterhaltung der Sicherheit von pharmazeutischen Produkten steht für das EIPL die Patientensicherheit an erster Stelle. Das Institut unterstützt Unternehmen bei der Qualifizierung von Fahrzeugen und Personalschulungen im Sinne der EU-GDP-Guideline. Weitere Stärken der EIPL GmbH liegen in der Durchführung von Audits sowie Erstellung von GDP konformen Qualitätssicherungssystemen. Für Specht ist es deshalb von entscheidender Bedeutung, dass Patienten Arzneimittel erhalten, von denen sie wissen, dass sie zuvor sachgemäß gelagert und transportiert wurden. Für Pharmaunternehmen gebe es hierzu klare Vorgaben, angefangen bei der Herstellung, über den Transport bis hin zu Lagerung beim Großhandel. Diese Vorgaben gelten nicht für Versandapotheken.

Um herauszufinden, ob der von den Online-Apotheken gewählte Versandweg über herkömmliche Paketdienste den für den Großhandel verpflichtende GDP Vorgaben entspricht, hatte das EIPL schon vor zwei Jahren bewusst die Transportqualität von Versandapotheken getestet und verschiedene Medikamente online bestellt. Gleichzeitig versandte das Institut 100 Testpäckchen mit Temperatursensoren, verteilt auf die fünf von Online-Apotheken standardmäßig gewählten Paketdienstleister. Aufgrund der bewusst falsch angegebenen Empfänger wurden die Pakete als unzustellbar zurück an die EIPL GmbH gesendet. Auf diese Weise konnten die Temperaturbedingungen beim Transport über die Paketdienste nachvollzogen werden. Die Ergebnisse der Temperaturstudie waren alarmierend: Erstens zeigte sich, dass auch temperatursensible Medikamente von den Online-Apotheken nur in normalen Versandkartons geliefert wurden – und damit unzureichend geschützt vor zu tiefen oder zu hohen Temperaturen. Zweitens verdeutlicht die Datenauswertung der mit Sensoren bestückten Päckchen, dass die Temperaturbedingungen in vielen Fällen nicht eingehalten werden können. „Aus unserer Sicht zeigte der Feldtest deutlich, dass das Konzept der Online-Versandapotheken nicht aufgeht. Denn beim jetzigen Versandweg über die herkömmlichen Paketdienstleister bleiben die Transportqualität und damit die Patientensicherheit ganz klar auf der Strecke“, sagt Specht. „Es kann nicht sein, dass wegen einer Ersparnis von wenigen Cent bis Euro die Gesundheit riskiert wird. Deshalb  sagen wir ganz klar, dass auch der Versandweg der Online-Apotheken GDP-Kriterien genügen muss. Wir fordern den Gesetzgeber auf, diese Schwachstelle zu beheben und eine klare Regelung bezüglich der Distribution der Online-Apotheken zu erlassen.“

Quelle: EIPL GmbH, Bild: ©EIPL GmbH/Press’n’Relations

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