Europäische Arbeitszeitvereinbarung in der Binnenschifffahrt

Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Binnenschifffahrt erzielen Einigung bei den Rahmenbedingungen für die Arbeitszeitgestaltung

Die internationalen Verbände der europäischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Binnenschifffahrt haben sich auf neue Richtlinien zur Arbeitszeitgestaltung geeinigt. Die am 15. Februar 2012 in Brüssel geschlossene Sozialpartnervereinbarung soll an die Stelle der Allgemeinen Arbeitszeitrichtlinie treten. Sie nimmt Bezug auf die gewerbespezifischen Besonderheiten in der Binnenschifffahrt, gibt der Bundesverband der deutschen Binnenschifffahrt in einer Presseinformation bekannt.

Nach den Bestimmungen der neuen Arbeitszeitvereinbarung dürfen das nautische Besatzung und das Bordpersonal in einem Zeitraum von 12 Monaten durchschnittlich wöchentlich 48 Stunden arbeiten. Die Arbeitszeit während der Nacht ist auf 42 Stunden pro Woche begrenzt. Die tägliche Mindestruhezeit beträgt 10 Stunden, von denen 6 Stunden ohne Unterbrechung gewährt werden müssen. Sonderregeln gibt es für die saisonale Fahrgastschifffahrt. Parteien der Vereinbarung sind die Europäische Binnenschiffahrts Union (EBU), die Europäische Schifferorganisation (ESO) und die Europäische Transportarbeitergewerkschaft (ETF).

„Die Arbeitszeitvereinbarung gewährt den Unternehmen der Binnenschifffahrt größere Flexibilität bei der Personaleinsatzplanung und sichert dabei auf einem hohen Niveau den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter. Attraktive Arbeitsbedingungen sind eine wichtige Voraussetzung, damit die Binnenschifffahrt auch in Zukunft gut qualifiziertes Personal beschäftigen kann.“, sagt Georg Hötte, Präsident des BDB. Die Sozialpartnervereinbarung wird nun von der Europäischen Kommission juristisch geprüft und als Richtlinie dem Rat der Europäischen Union zur Entscheidung vorgelegt.

Quelle:Österreichische Verkehrszeitung
Portal: www.logistik-express.com

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